Ihr Unternehmen hat den Schlüssel.
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung öffnen Sie Ihren Mitarbeitenden die Tür zur privaten Gesundheitsabsicherung – ohne Gesundheitsfragen, auch für ihre Familien.¹
Die nächste Gehaltserhöhung verpufft.
Nach ein, zwei Monaten ist das höhere Gehalt Normalität – sofern netto überhaupt spürbar etwas ankommt. Steuerprogression und Sozialabgaben fressen einen großen Teil auf. Die gute Absicht und die hohe Investition kommen in der Belegschaft kaum an.
Und wer sich privat besser absichern will, stößt auf Gesundheitsfragen, Risikozuschläge oder Ablehnungen. Gerade die Menschen, die Schutz am dringendsten brauchen, bleiben oft außen vor.
Hier kommt Ihr Unternehmen ins Spiel.
So funktioniert’s: Sie schließen auf. Ihre Mitarbeitenden gehen durch.
Ihr Unternehmen startet die bKV
Sie finanzieren ein jährliches Gesundheitsbudget für alle Mitarbeitenden – als Gruppenvertrag, ohne Gesundheitsprüfung. Damit halten Sie den Schlüssel in der Hand.
Die Tür öffnet sich
In einem Öffnungsfenster von je nach Versicherer 3 bis 12 Monaten können Mitarbeitende ihren Schutz privat aufstocken und Partner sowie Kinder mitversichern – ohne Gesundheitsfragen.¹
Kein Aufwand für Sie
Der private Abschluss läuft digital und wird in der Regel direkt zwischen Mitarbeitenden und Versicherer abgerechnet – nicht über Ihre Lohnbuchhaltung.¹
Sie liefern den Schlüssel. Ihre Mitarbeitenden bauen darauf auf.
Für € 7,80 innerhalb der Freigrenze und ca. € 10,40 außerhalb ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, wie Privatpatienten behandelt zu werden – mit einem Gesundheitsbudget von € 400, € 800 oder € 1.200 im Jahr, ohne Gesundheitsprüfung, je nach Tarif.⁵
Mit diesem Modell können Mitarbeitende zusätzlich Leistungen selbst kaufen und sich innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsbeginn für ein Upgrade auf weiterführende Tarife entscheiden.¹
Wenn pro Tarif 10 Mitarbeitende ein Upgrade kaufen, erfolgt der Abschluss ohne Gesundheitsprüfung.¹
Ein Vorteil, den es am privaten Markt so nicht gibt.
Ein Benefit, zwei Gewinner.
Leichter Fachkräfte gewinnen
Ein Benefit, der die ganze Familie erreicht, hebt Sie als Arbeitgeber sichtbar ab.
Mitarbeitende binden
Wer seine Familie über den Arbeitgeber abgesichert hat, wechselt seltener.
Weniger Ausfallzeiten
Vorsorge, Zahngesundheit, Sehhilfen: Gesundheit wird genutzt, bevor es teuer wird.
Planbare Kosten
Fester Monatsbeitrag je Mitarbeitendem, Gruppenkalkulation statt Einzelrisiko.
Steuerliche Vorteile möglich
Mehr Wirkung pro eingesetztem Euro als bei einer klassischen Gehaltserhöhung.²
Kaum Verwaltungsaufwand
An- und Abmeldung, Kommunikation und Abrechnung laufen über die Faktor-Mensch-Plattform.
Faktor Mensch: Versichererneutral. Digital. Nachweislich genutzt.
Wir vergleichen die Öffnungsfenster und Bedingungen der Versicherer für Sie, wählen die passende Lösung und begleiten Einführung und Kommunikation – damit Ihre Mitarbeitenden die Tür auch wirklich nutzen.
Finden Sie heraus, welche Tür Sie öffnen können.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen persönlich kennenzulernen. Wenn Sie das Formular ausfüllen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
¹ Je nach Versicherer und Tarif. Dauer des Öffnungsfensters, Mindestteilnahme, mitversicherbare Angehörige und Abrechnungsweg unterscheiden sich je Versicherer; Verlängerungen teils nach individueller Prüfung möglich.
² Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung abhängig von Ausgestaltung und Einzelfall; keine Steuerberatung.
³ Kumuliert seit 2017. Aktueller Bestand Stand September 2026: 175 Firmenkunden, rund 25.000 versicherte Mitarbeitende.
⁴ Anteil der versicherten Mitarbeitenden mit mindestens einer eingereichten Leistung, gemessen über rollierende 12-Monats-Zeiträume, Bestand zum Stichtag; Spanne 73,4 bis 83,6 % seit 2017.
⁵ Beispielhafte Tarifstruktur eines Versicherers aus unserem Portfolio; Beiträge je Mitarbeitendem und Monat für das Einstiegsbudget, je nach Tarif. Die Sachbezugsgrenze von € 50 im Monat ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bestehende Sachbezüge (z. B. Gutschein- oder Tankkarten) werden angerechnet. Außerhalb der Freigrenze mit Pauschalversteuerung.