Fachbegriffe Erklärt
bKV Wiki
Alle wichtigen Begriffe der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) verständlich erklärt: von Arbeitgeberzuschuss bis Zahnersatz.
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss bezeichnet den finanziellen Beitrag des Arbeitgebers zur bKV-Prämie. In den meisten bKV-Konstruktionen übernimmt der Arbeitgeber die Prämie zu 100 Prozent; Mischmodelle mit Eigenbeteiligung sind operativ und steuerlich komplexer.
Assistance-Leistungen
Assistance-Leistungen sind Serviceangebote rund um die medizinische Versorgung — Terminvermittlung, Zweitmeinung, Telemedizin, Beratungshotlines. Sie belasten meist nicht das Gesundheitsbudget und sind häufig der Einstiegspunkt, über den Mitarbeitende die bKV überhaupt erst nutzen.
Barlohn
Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Bausteintarif
Beim Bausteintarif wählt der Arbeitgeber einzelne Leistungsbereiche wie Zahn, Sehhilfe oder Vorsorge gezielt aus, statt ein frei verwendbares Budget zu gewähren. Das erlaubt präzisere Steuerung, ist für Mitarbeitende aber weniger flexibel — verbreitet ist heute die Mischform aus Grundbudget und Modulen.
Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung ist eine Tarifoption, bei der die Beitragszahlung in bestimmten Situationen ausgesetzt wird — etwa bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Freistellung oder Familienpflegezeit. Der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sichert über den Arbeitgeber das Einkommen bei Berufsunfähigkeit ab. Ihr größter Vorteil ist der Zugang über den Kollektivvertrag, häufig ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung — steuerlich folgt sie einer anderen Systematik als die bKV.
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber als Gruppenvertrag für seine Mitarbeitenden abschließt. Als Sachbezug ist sie bis 50 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei.
Betriebliche Pflegeversicherung
Die betriebliche Pflegeversicherung ist eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Zusatzabsicherung für den Pflegefall, die die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt. Sie folgt derselben Konstruktion und derselben Steuersystematik wie die bKV — und teilt sich mit ihr die 50-Euro-Freigrenze.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist der systematische Ansatz, Gesundheit im Unternehmen über Strukturen und Maßnahmen zu fördern. Während das BGM präventiv und kollektiv wirkt, deckt die bKV die individuelle medizinische Versorgung ab — beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Brille und Sehhilfen
Brillen, Kontaktlinsen und Sehhilfen sind die nutzungsstärkste Leistungskategorie vieler bKV-Budgettarife. Typische Erstattungen liegen zwischen 200 und 800 Euro jährlich — oft ohne medizinische Notwendigkeit und ohne festgesetzte Zeitabstände zwischen Abrechnungen.
Budgettarif
Tarifform der bKV, bei der den Mitarbeitenden ein festes Jahresbudget zur freien Verwendung für Gesundheitsleistungen zur Verfügung steht.
DiGA
DiGA sind digitale Gesundheitsanwendungen — geprüfte, in einem amtlichen Verzeichnis gelistete Apps und Programme, die ärztlich verordnet werden können. In bKV-Tarifen sind sie teils über einen eigenen Jahreshöchstbetrag, teils aus dem Budget und teils gar nicht erstattungsfähig.
Erstattungssatz
Der Erstattungssatz gibt an, welchen prozentualen Anteil einer Rechnung der Tarif übernimmt — bei Zahnersatz und Sehhilfen häufig 70, 75, 90 oder 100 Prozent. Er wirkt zusätzlich zu Budget und Sublimits und wird beim Tarifvergleich am häufigsten übersehen.
50-Euro-Freigrenze
Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.
Facharzttermin-Service
Der Facharzttermin-Service vermittelt Versicherten kurzfristige Termine bei Fachärzten, organisiert über den Versicherer oder einen Dienstleister. Er belastet das Gesundheitsbudget nicht und ist häufig der erste Berührungspunkt, über den Mitarbeitende die bKV kennenlernen.
Familienversicherung
Die Familienversicherung erlaubt die Mitversicherung von Familienangehörigen — meist Partner und Kinder — unter dem bKV-Tarif des Mitarbeitenden. Je nach Anbieter und Tarif arbeitgeberfinanziert, mitfinanziert oder als Selbstzahler-Option ausgestaltet.
Fehlzeiten
Krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitstage. In Kosten übersetzt über die fortlaufenden Personalkosten je Arbeitstag; als Ausfallquote das Verhältnis von Fehltagen zu Arbeitstagen.
Fluktuationskosten
Summe aller Aufwendungen, die durch das Ausscheiden und Nachbesetzen einer Position entstehen — Recruiting, Einarbeitung, Produktivitätsverlust und Administration. Üblicherweise als Vielfaches des Jahresgehalts modelliert.
Geldwerter Vorteil
Wirtschaftlicher Vorteil, den Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten und der steuerlich zu bewerten ist.
Gesundheitsbudget
Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag, den Mitarbeitende innerhalb eines Budgettarifs für Gesundheitsleistungen abrufen können.
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die vor Vertragsabschluss übliche Abfrage von Vorerkrankungen durch den Versicherer. In bKV-Gruppenverträgen entfällt sie in der Regel — alle Mitarbeitenden sind ohne Gesundheitsfragen versicherbar, auch mit Vorerkrankungen.
GKV-Vorleistung
GKV-Vorleistung bedeutet, dass zunächst die gesetzliche Krankenversicherung leisten muss, bevor die bKV auf den Restbetrag erstattet. Tarife ohne diese Anforderung nehmen häufig stattdessen einen pauschalen Abzug vor — dafür entfällt ein Schritt im Erstattungsweg.
Gruppenvertrag
Ein Gruppenvertrag bündelt mehrere Versicherte unter einem Versicherungsvertrag mit günstigeren Konditionen. In der bKV ist der Gruppenvertrag die Standardkonstruktion: Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Mitarbeitende sind die versicherten Personen.
Heilpraktiker
Heilpraktiker-Leistungen umfassen Behandlungen durch nicht-ärztliche Heilkundige nach dem Heilpraktikergesetz. Die bKV erstattet sie typischerweise bis zur Höhe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) — meist bis zum 2,0- bis 3,5-fachen Satz.
IVFP-Rating
Das IVFP-Rating ist eine Bewertung von Versicherungstarifen durch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, die auch bKV-Tarife umfasst. Es eignet sich als Filter für die Vorauswahl — die eigentliche Entscheidung fällt anhand von Sublimits, Erstattungssätzen und Serviceleistungen.
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht oder nur eingeschränkt abgerufen werden können. In bKV-Kollektivverträgen entfällt sie häufig vollständig, weil der Versichertenpool durch die Anmeldung der gesamten Belegschaft ohnehin durchmischt ist.
Kollektivvertrag
Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
Mindestkopfzahl
Die Mindestkopfzahl ist die Anzahl an versicherten Personen, die ein Versicherer für einen bKV-Kollektivvertrag voraussetzt — teils als absolute Zahl, teils als Quote der Belegschaft. Die Anforderungen unterscheiden sich im Markt erheblich und grenzen die möglichen Anbieter früh ein.
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit legt fest, wie lange ein Arbeitgeber an den bKV-Gruppenvertrag gebunden ist, bevor er ihn ordentlich kündigen kann. Bei den meisten Versicherern sind es zwei Versicherungsjahre, bei einigen eines; danach verlängert sich der Vertrag meist um jeweils ein Jahr.
Nettolohnversteuerung
Variante, bei der der Arbeitgeber die Steuer und den vollständigen Sozialversicherungsanteil übernimmt, einschließlich des Anteils der Mitarbeitenden.
Nutzungsquote
Die Nutzungsquote beschreibt den Anteil der bKV-berechtigten Mitarbeitenden, die das Gesundheitsbudget innerhalb eines Jahres tatsächlich aktiv nutzen. Branchenschnitte liegen bei 15 bis 52 Prozent — gut kommunizierte Konzepte erreichen 60 bis 70 Prozent.
Öffnungsklausel
Die Öffnungsklausel ist die tarifliche Regelung, die bestimmt, in welchem Zeitraum nach Vertragsbeginn neue Teilnehmer oder Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können. Je länger das Öffnungsfenster, desto flexibler die Ausgestaltung.
Osteopathie
Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsform, die Beschwerden des Bewegungsapparats und funktionelle Störungen durch gezielten Handdruck behandelt. Die bKV erstattet Osteopathie-Behandlungen typischerweise im Rahmen ganzheitlicher Heilmethoden.
§ 37b EStG (Pauschalversteuerung)
Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.
§ 40 Abs. 1 EStG (Pauschalierung)
Pauschale Versteuerung zu einem individuell berechneten Durchschnittssatz, antragspflichtig, begrenzt auf 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr.
Portabilität
Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, den bKV-Schutz beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Renteneintritt, privat fortzuführen — häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber zu Einzelvertragskonditionen. Das Recht ist meist an eine Frist nach dem Ausscheiden gebunden.
Rahmenvertragsnummer
Die Rahmenvertragsnummer ist die eindeutige Kennung eines bKV-Gruppenvertrags beim Versicherer. Mitarbeitende benötigen sie für Onboarding, Leistungsabwicklung und Kommunikation mit dem Versicherer. Arbeitgeber sollten sie zentral dokumentieren und leicht zugänglich kommunizieren.
Sachbezugskarte
Die Sachbezugskarte ist eine Guthabenkarte, über die Arbeitgeber Sachbezüge gewähren. Sie zählt gegen dieselbe 50-Euro-Freigrenze wie die bKV — laufen beide parallel, addieren sich die Beträge und können die Grenze gemeinsam überschreiten.
Sachlohn
Arbeitslohn in Form einer Sachleistung statt in Geld. Nur als Sachlohn ist die bKV steuerlich begünstigt.
Sublimit
Ein Sublimit ist eine Betragsgrenze innerhalb eines Tarifs, die die Erstattung für einen einzelnen Leistungsbereich begrenzt — auch dann, wenn das Gesamtbudget noch nicht ausgeschöpft ist. Sublimits sind der häufigste Grund dafür, dass zwei Tarife mit gleichem Budget unterschiedlich viel leisten.
Telemedizin
Telemedizin umfasst ärztliche Beratung und Behandlung per Video, Telefon oder App — etwa Videosprechstunden, Online-Hautarzt oder Symptom-Checker. In bKV-Tarifen ist sie meist ohne Budgetbelastung nutzbar und gehört zu den am häufigsten genutzten Serviceleistungen.
Uni-Age-Kalkulation
Bei der Uni-Age-Kalkulation ist der Beitrag für alle versicherten Personen gleich hoch, unabhängig vom Eintrittsalter. Der Versicherer kalkuliert über die Altersstruktur der gesamten Gruppe — das vereinfacht Budgetplanung und Verwaltung erheblich und ist in der bKV weit verbreitet.
Versorgungsordnung
Die Versorgungsordnung ist das Dokument, in dem der Arbeitgeber definiert, welche Mitarbeitendengruppen unter welchen Bedingungen Zugang zur bKV haben. Sie ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen — sie schützt vor AGG-Klagen und vor Streit über Einschluss oder Ausschluss einzelner Mitarbeitender.
Vorsorgeuntersuchung
Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Gesundheitschecks zur Früherkennung von Krankheiten. Die bKV erstattet typischerweise auch Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs — etwa erweiterte Checkups, HPV-Tests, Darmkrebsvorsorge unter 50 oder IGeL-Leistungen.
Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistungen erstattet werden. In modernen bKV-Budgettarifen entfällt sie meist vollständig — Mitarbeitende können das Budget ab dem ersten Versicherungstag nutzen.
Zahnersatz
Zahnersatz — Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen — ist eine der finanziell belastendsten Gesundheitskategorien und gleichzeitig einer der am häufigsten genutzten Bereiche einer bKV. Budgettarife erstatten Zahnersatz meist vollständig im Rahmen des verfügbaren Jahresbudgets, teils mit gestaffelten Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel ist eine zeitlich gestaffelte Begrenzung der Erstattung für Zahnleistungen: Der erstattungsfähige Höchstbetrag steigt über die ersten Vertragsjahre schrittweise an. Viele bKV-Gruppentarife verzichten darauf oder halten die Staffel kürzer als Einzelverträge.
Zusätzlichkeitserfordernis
Das Zusätzlichkeitserfordernis verlangt, dass eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird und nicht aus einer Gehaltsumwandlung entsteht. In der arbeitgeberfinanzierten bKV ist es meist unproblematisch — kritisch wird es, wenn die bKV bestehende Vergütungsbestandteile ersetzt.
Zweitmeinung
Der Zweitmeinungsservice ermöglicht eine unabhängige zweite ärztliche Einschätzung vor größeren Eingriffen, vermittelt über den Versicherer. Er gehört zu den Assistance-Leistungen und belastet in den meisten Tarifen das Gesundheitsbudget nicht.
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