bKV Wiki
Alle wichtigen Begriffe der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) verständlich erklärt: von Arbeitgeberzuschuss bis Zahnersatz.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Mitarbeitende ihre bKV in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Einzelvertrag beim gleichen Versicherer überführen. Die Prämie zahlt dann der Mitarbeitende selbst; die bisherigen Anwartschaften bleiben erhalten.
Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeberzuschuss bezeichnet den finanziellen Beitrag des Arbeitgebers zur bKV-Prämie. In den meisten bKV-Konstruktionen übernimmt der Arbeitgeber die Prämie zu 100 Prozent; Mischmodelle mit Eigenbeteiligung sind operativ und steuerlich komplexer.
Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Gesundheitsbaustein, der GKV-versicherten Mitarbeitenden private Zusatzleistungen ermöglicht — steuer- und sozialabgabenfrei bis 50 Euro pro Monat.
Brille und Sehhilfen
Brillen, Kontaktlinsen und Sehhilfen sind die nutzungsstärkste Leistungskategorie vieler bKV-Budgettarife. Typische Erstattungen liegen zwischen 200 und 800 Euro jährlich — oft ohne medizinische Notwendigkeit und ohne festgesetzte Zeitabstände zwischen Abrechnungen.
Family-Option
Die Family-Option erlaubt die Mitversicherung von Familienangehörigen — meist Partner und Kinder — unter dem bKV-Tarif des Mitarbeitenden. Je nach Anbieter und Tarif arbeitgeberfinanziert, mitfinanziert oder als Selbstzahler-Option ausgestaltet.
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die vor Vertragsabschluss übliche Abfrage von Vorerkrankungen durch den Versicherer. In bKV-Gruppenverträgen entfällt sie in der Regel — alle Mitarbeitenden sind ohne Gesundheitsfragen versicherbar, auch mit Vorerkrankungen.
Gruppenvertrag
Ein Gruppenvertrag bündelt mehrere Versicherte unter einem Versicherungsvertrag mit günstigeren Konditionen. In der bKV ist der Gruppenvertrag die Standardkonstruktion: Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Mitarbeitende sind die versicherten Personen.
Heilpraktiker
Heilpraktiker-Leistungen umfassen Behandlungen durch nicht-ärztliche Heilkundige nach dem Heilpraktikergesetz. Die bKV erstattet sie typischerweise bis zur Höhe des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) — meist bis zum 2,0- bis 3,5-fachen Satz.
Nutzungsquote
Die Nutzungsquote beschreibt den Anteil der bKV-berechtigten Mitarbeitenden, die das Gesundheitsbudget innerhalb eines Jahres tatsächlich aktiv nutzen. Branchenschnitte liegen bei 15 bis 52 Prozent — gut kommunizierte Konzepte erreichen 60 bis 70 Prozent.
Öffnungsklausel
Die Öffnungsklausel ist die tarifliche Regelung, die bestimmt, in welchem Zeitraum nach Vertragsbeginn neue Teilnehmer oder Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können. Je länger das Öffnungsfenster, desto flexibler die Ausgestaltung.
Osteopathie
Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsform, die Beschwerden des Bewegungsapparats und funktionelle Störungen durch gezielten Handdruck behandelt. Die bKV erstattet Osteopathie-Behandlungen typischerweise im Rahmen ganzheitlicher Heilmethoden.
Pauschalversteuerung
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG erlaubt Arbeitgebern, Sachzuwendungen an Mitarbeitende pauschal mit 30 Prozent zu versteuern. Bei bKV-Prämien über 50 Euro monatlich ist das der gängige Weg, um die Leistung für Mitarbeitende nettoneutral zu halten.
Rahmenvertragsnummer
Die Rahmenvertragsnummer ist die eindeutige Kennung eines bKV-Gruppenvertrags beim Versicherer. Mitarbeitende benötigen sie für Onboarding, Leistungsabwicklung und Kommunikation mit dem Versicherer. Arbeitgeber sollten sie zentral dokumentieren und leicht zugänglich kommunizieren.
Sachbezug (50-Euro-Grenze)
Der steuerfreie Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erlaubt Arbeitgebern, Mitarbeitenden bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen. Die bKV-Prämie ist einer der wichtigsten Anwendungsfälle.
Versorgungsordnung
Die Versorgungsordnung ist das Dokument, in dem der Arbeitgeber definiert, welche Mitarbeitendengruppen unter welchen Bedingungen Zugang zur bKV haben. Sie ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen — sie schützt vor AGG-Klagen und vor Streit über Einschluss oder Ausschluss einzelner Mitarbeitender.
Vorsorgeuntersuchung
Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Gesundheitschecks zur Früherkennung von Krankheiten. Die bKV erstattet typischerweise auch Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs — etwa erweiterte Checkups, HPV-Tests, Darmkrebsvorsorge unter 50 oder IGeL-Leistungen.
Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistungen erstattet werden. In modernen bKV-Budgettarifen entfällt sie meist vollständig — Mitarbeitende können das Budget ab dem ersten Versicherungstag nutzen.
Zahnersatz
Zahnersatz — Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen — ist eine der finanziell belastendsten Gesundheitskategorien und gleichzeitig einer der am häufigsten genutzten Bereiche einer bKV. Budgettarife erstatten Zahnersatz meist vollständig im Rahmen des verfügbaren Jahresbudgets, teils mit gestaffelten Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.
