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bKV FAQ

Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze um wenige Euro überschritten wird?

Dann ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

Dann ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 49 Euro Monatsbeitrag bleibt alles frei, bei 51 Euro werden nicht 1 Euro, sondern 51 Euro steuer- und beitragspflichtig.

Oberhalb der Grenze stehen vier Varianten zur Wahl: die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (rund 30 Prozent, ohne Antrag, weiter sozialversicherungspflichtig), die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG (Durchschnittssatz auf Antrag, sozialversicherungsfrei), die Nettolohnversteuerung und die Versteuerung als geldwerter Vorteil wie Gehalt. Die Unterschiede zeigt die Seite bKV versteuern.

Wie die Freigrenze genau funktioniert und welche Stolperfallen es gibt, etwa weitere Sachbezüge oder eine Beitragsanpassung des Versicherers, erklärt der Wiki-Beitrag 50-Euro-Freigrenze.

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  • 50-Euro-Freigrenze

    Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.

  • § 37b EStG (Pauschalversteuerung)

    Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.

  • § 40 Abs. 1 EStG (Pauschalierung)

    Pauschale Versteuerung zu einem individuell berechneten Durchschnittssatz, antragspflichtig, begrenzt auf 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr.

  • Nettolohnversteuerung

    Variante, bei der der Arbeitgeber die Steuer und den vollständigen Sozialversicherungsanteil übernimmt, einschließlich des Anteils der Mitarbeitenden.

  • bKV-Steuerrechner

    Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.

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