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Geldwerter Vorteil

InhaltZwei Fragen entscheiden über die Behandlung

Der geldwerte Vorteil ist der Oberbegriff für alles, was Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten und was einen wirtschaftlichen Wert hat. Der Arbeitgeberbeitrag zur bKV gehört dazu — und damit beginnt die steuerliche Betrachtung.

Zwei Fragen entscheiden über die Behandlung

Erstens: Sach- oder Barlohn? Erhält der Mitarbeitende ausschließlich Versicherungsschutz ohne Möglichkeit der Auszahlung, liegt Sachlohn vor. Nur dann kommt eine Begünstigung überhaupt in Betracht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlt.

Zweitens: innerhalb oder außerhalb der Freigrenze? Bleibt die Summe aller Sachbezüge eines Monats bei höchstens 50 Euro, ist der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber greift eines der vier Versteuerungsmodelle.

Beide Fragen sind nacheinander zu beantworten. Wer bei der ersten scheitert, kommt zur zweiten gar nicht mehr — dann ist die Freigrenze irrelevant.

Was alles mitzählt

Für die Freigrenze werden alle geldwerten Vorteile in Sachform eines Monats zusammengerechnet, nicht nur die bKV:

  • Sachbezugskarten und Guthabenkarten
  • Tankgutscheine und zweckgebundene Gutscheine
  • Warengutscheine und vergleichbare Sachleistungen
  • Jobticket, soweit es nicht eigenständig steuerbefreit ist

Ein Beispiel: bKV mit 40 Euro Monatsbeitrag plus Sachbezugskarte mit 50 Euro ergibt 90 Euro. Die Grenze ist überschritten — und zwar für beide Leistungen gemeinsam, obwohl jede für sich darunter läge.

Wer mehrere Benefits parallel fährt, sollte deren Zusammenspiel kennen, bevor eine weitere Leistung dazukommt. Diese Bestandsaufnahme gehört vor die Tarifentscheidung.

Bewertung des Vorteils

Bei der bKV ist die Bewertung vergleichsweise einfach: Maßgeblich ist der Beitrag, den der Arbeitgeber aufwendet — nicht der Wert der Leistungen, die der Mitarbeitende tatsächlich in Anspruch nimmt. Wer in einem Jahr nichts einreicht, hat denselben geldwerten Vorteil wie jemand, der sein Budget ausschöpft.

Daraus folgt auch: Nicht die Höhe des Gesundheitsbudgets ist entscheidend, sondern der Monatsbeitrag. Beides wird regelmäßig verwechselt, obwohl die Beträge deutlich auseinanderliegen.

Abgrenzung zu steuerfreien Leistungen

Nicht jede Zusatzleistung ist ein geldwerter Vorteil im hier gemeinten Sinn. Einzelne Leistungen sind eigenständig steuerbefreit und belasten die Freigrenze nicht — sie stehen also zusätzlich zur Verfügung.

Welche das im konkreten Fall sind, gehört mit der Lohnbuchhaltung geklärt. Die Abgrenzung entscheidet darüber, wie viel Spielraum unterhalb der 50 Euro tatsächlich bleibt — und damit darüber, ob eine bKV steuerfrei bleiben kann oder nicht.

Fazit

Der geldwerte Vorteil ist der Ausgangspunkt jeder bKV-Steuerfrage. Erst die Einordnung als Sachlohn und die Prüfung der Freigrenze führen zu der Antwort, ob und wie versteuert werden muss. Beide Schritte lassen sich vorab klären — und genau das unterscheidet eine geplante Einführung von einer, die in der ersten Lohnabrechnung Überraschungen produziert.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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    Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.

  • 50-Euro-Freigrenze

    Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.

  • § 37b EStG (Pauschalversteuerung)

    Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.

  • § 40 Abs. 1 EStG (Pauschalierung)

    Pauschale Versteuerung zu einem individuell berechneten Durchschnittssatz, antragspflichtig, begrenzt auf 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr.

  • bKV-Steuerrechner

    Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.

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