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Tarif · HanseMerkur

BKB/900 (mit Beitragsbefreiung)

Tarif der Tariffamilie BKB von HanseMerkur.

HanseMerkur
  • HanseMerkur
  • Aktualisiert am13.09.2025
  • Mit Beitragsbefreiung
Beitrag pro Monat
25,10 €
Beitrag pro Monat
je Mitarbeitenden
Jahresbudget
900 €
Jahresbudget
je versicherter Person
Mitarbeitende
ab 5
Mitarbeitende
Mindestanzahl im Unternehmen
InhaltStammdaten

Stammdaten

VersichererHanseMerkur
Beitrag pro Monat25,10 €
Jahresbudget900 €
Mindestanzahl Mitarbeitendeab 5 Mitarbeitenden
Mindestvertragslaufzeit2 Jahre
Unterjähriger BeginnFür Leistungshöchstsätze, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, erfolgt keine Kürzung bei unterjährigem Versicherungsbeginn. Das volle Jahresbudget steht zur Verfügung.
Zusatzbudget für ZahnbehandlungenNein
Zusatzbudget für SehhilfenNein

Beitragsbefreiung

BeitragsbefreiungJa
Bei Arbeitsunfähigkeit ab 6 WochenBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei ElternzeitBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei FamilienpflegeBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei FreistellungBeitragsfrei bis 12 Monate

Sehhilfen

Sehhilfen belasten das BudgetJa
LasikJa, refraktive Eingriffe und Laserbehandlungen zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (z. B. LASEK- und LASIK-Operationen) sind im Tarif BKB erstattungsfähig. Die maximale Erstattung im Kalenderjahr liegt je nach Tarifstufe zwischen 200 EUR und 300 EUR.

Zahn

ZahnbehandlungenJa, 100 %
Zahnersatz Erstattung100 %
Professionelle ZahnreinigungJa
Bleaching inkludiertJa

Heil- und Hilfsmittel

HilfsmittelJa
Hörgeräte inkludiertJa
Hörgeräte inklusive ReparaturJa
Arznei- und VerbandmittelJa

Zusatzleistungen

Rechnungs-AppJa
Online-HautarztJa
Medizinische HotlineJa
Ärztliche VideotelefonieJa, im Tarif BKB werden telemedizinische Leistungen und ärztliche Videosprechstunden angeboten. Versicherte Personen und deren Familienangehörige können den HanseMerkur Online-Arzt für ärztliche Videosprechstunden sowie den Online-Hautarzt für teledermatologische Behandlungen nutzen. Diese Assistanceleistungen können bis zu zwei Mal je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, unabhängig vom versicherten Budget.

Familienversicherung

Versicherung für FamilienangehörigeFamilienangehörige können mitversichert werden. Für Neugeborene beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und Wartezeiten ab Geburt, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Für Ehegatten oder Lebenspartner entfällt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Schließung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft beantragt wird und der Partner mindestens drei Monate versichert ist.

Angaben ohne Gewähr, Stand 13.09.2025. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers.

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