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Tarif · HanseMerkur

BKB-E/900 (mit Beitragsbefreiung)

Tarif der Tariffamilie BKB-E von HanseMerkur.

HanseMerkur
  • HanseMerkur
  • Aktualisiert am13.09.2025
  • Mit Beitragsbefreiung
Beitrag pro Monat
26,10 €
Beitrag pro Monat
je Mitarbeitenden
Jahresbudget
900 €
Jahresbudget
je versicherter Person
Mitarbeitende
ab 5
Mitarbeitende
Mindestanzahl im Unternehmen
InhaltStammdaten

Stammdaten

VersichererHanseMerkur
Beitrag pro Monat26,10 €
Jahresbudget900 €
Mindestanzahl Mitarbeitendeab 5 Mitarbeitenden
Mindestvertragslaufzeit2 Jahre
Unterjähriger BeginnSofern ein Tarif für ein Versicherungsjahr Leistungshöchstsätze vorsieht, reduzieren sich diese im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns um ein Zwölftel für jeden nicht versicherten Monat. Für Leistungshöchstsätze, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, erfolgt keine Kürzung.
Zusatzbudget für ZahnbehandlungenNein
Zusatzbudget für SehhilfenNein

Beitragsbefreiung

BeitragsbefreiungJa
Bei Arbeitsunfähigkeit ab 6 WochenBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei ElternzeitBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei FamilienpflegeBeitragsfrei bis 12 Monate
Bei FreistellungBeitragsfrei bis 12 Monate

Sehhilfen

Sehhilfen belasten das BudgetJa
LasikJa, refraktive Eingriffe (LASIK-Operationen) sind erstattungsfähig, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien seit dem letzten Bezug einer Sehhilfe oder LASIK-Operation geändert hat. Die Erstattung erfolgt bis zur vollen Budgethöhe, deren genauer Betrag je nach Budgetstufe jährlich zwischen 250,- EUR und 450,- EUR liegt.

Zahn

ZahnbehandlungenJa, 100 %
Zahnersatz Erstattung100 %
Professionelle ZahnreinigungNein
Bleaching inkludiertJa

Heil- und Hilfsmittel

HilfsmittelJa
Hörgeräte inkludiertJa
Hörgeräte inklusive ReparaturJa
Arznei- und VerbandmittelJa

Zusatzleistungen

Rechnungs-AppJa
Online-HautarztJa
Medizinische HotlineJa
Ärztliche VideotelefonieTelemedizinische Beratungen und Behandlungen durch approbierte Ärzte, die für einen auf die ärztliche Fernbehandlung spezialisierten Anbieter tätig sind, sind erstattungsfähig, wenn die Abrechnungen nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter in dem entsprechenden Anbieterverzeichnis des Versicherers enthalten ist.

Familienversicherung

Versicherung für FamilienangehörigeJa, die Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich. Neugeborene erhalten Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und Wartezeiten ab Geburt, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Für Ehegatten oder Lebenspartner entfällt die allgemeine Wartezeit, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft beantragt wird und der Partner seit mindestens drei Monaten versichert ist.

Angaben ohne Gewähr, Stand 13.09.2025. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers.

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