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Misstrauen schafft keine Gesundheitsreform - Die Investition in die betriebliche Gesundheit und bKV aber schon!

Geschrieben von
Tim Bütecke
Veröffentlicht am
06.07.2026

Die für 2027 geplante Gesundheitsreform der schwarz-roten Koalition sorgt schon länger für massiven Zündstoff. Während die Bundesregierung die Reform als notwendiges Spar- und Stabilisierungspaket verteidigt, um ein drohendes Milliarden Defizit bis 2030 abzuwenden, führen die geplanten Leistungskürzungen zu spürbar höheren Mehrbelastungen für GKV-Versicherte und Arbeitgeber.

Doch besonders die in den letzten Tagen beschlossenen Verschärfungen bei den Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, AU) sorgen für Kritik von Opposition, Ärzteschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden. Arbeitgeber begrüßen die Maßnahmen als Reaktion auf hohe Fehlzeiten. Ärzteverbände und Gewerkschaften kritisieren sie scharf: Sie befürchten eine Überlastung der Hausarztpraxen durch Bagatellfälle und unnötige Bürokratie. Da sich das Vorhaben noch im Gesetzgebungsprozess befindet, gelten die aktuellen Regelungen (Krankschreibung meist ab dem vierten Tag) unverändert fort, bis das neue Gesetz verabschiedet wird.

Um was geht es konkret?

1. Im aktuellen Fokus: Die Neuregelung der Krankschreibungen

Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Reformpakets eine Verschärfung der Krankmeldungen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und es ist ein Attest ab dem ersten Krankheitstag vorgesehen. Viele Details, etwa ob Atteste am ersten Tag vorliegen oder nachgereicht werden können, sind noch offen. Die wichtigsten Änderungen und was bleibt, im Überblick:

  • Wegfall der telefonischen Krankschreibung: Die seit Ende 2023 geltende Regelung, sich bei leichten Symptomen telefonisch krankschreiben zu lassen, soll entfallen.
  • Attest ab Tag eins: Arbeitnehmer sollen verpflichtet werden, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.
  • Strafverschärfung: Die Ausstellung unrichtiger Atteste durch Ärzte soll nach § 278 des Strafgesetzbuches strenger geahndet werden.

Was gleich bleibt (oder offen ist):

  • Die Online-Videosprechstunde: Die Möglichkeit, sich per digitaler Videosprechstunde krankschreiben zu lassen, soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben.
  • Noch unklare Vorlagefrist: Eine Krankschreibung ab dem ersten Tag bedeutet nicht zwingend, dass das Dokument noch am selben Tag in der Personalabteilung vorliegen muss. Wie dies gesetzlich geregelt wird, ist noch Teil des Gesetzgebungsverfahrens.
  • Mögliche Ausnahmen: Die strengere Regelung gilt möglicherweise nicht absolut. Bundeskanzler Merz stellte in Aussicht, dass Betriebe durch Einzel-, Betriebs- oder Tarifverträge abweichende Regelungen treffen können.
  • Unveränderte Entgeltfortzahlung: An der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (in der Regel bis zu 6 Wochen durch den Arbeitgeber) ändert sich nichts.

2. Zentrale Kritikpunkte der Gesundheitsreform

Neben den aktuell kritisierten Verschärfungen bei den AU-Regeln wird die Gesundheitsreform an mehreren Fronten als sozial ungerecht und versorgungstechnisch riskant eingestuft.

Denn bei aller berechtigten Kritik an der Verschärfung der Krankschreibungen sind es doch vor allem die nachfolgenden Leistungskürzungen, die die GKV für Arbeitgeber und Beschäftigte teurer machen wird. Zudem bergen die Leistungskürzungen die Gefahr, dass die ebenfalls kontrovers diskutierten hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten sich eher erhöhen, statt verringern werden.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen

  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 einmalig um etwa 300 Euro angehoben. Diese Erhöhung trifft Arbeitgeber direkt, da sie den paritätischen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen.
  • Bei einer steigenden Anzahl von höher verdienenden Arbeitnehmern führt dies zu progressiv höheren Beitragsverpflichtungen.
  • Arbeitgeber sollen künftig höhere Beiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, dass Minijobber stärker in die Krankenversicherung einzahlen, was die Arbeitgeberseite kostenintensiver macht.

Zuzahlungen und Leistungskürzungen

  • Zahnersatz: Kassenanteil sinkt um 10 Prozent
  • Medikamentenzuzahlungen: steigen auf bis zu 15 Euro
  • Physiotherapie: Pauschal 15 EUR Zuzahlung je Verordnung
  • Homöopathie fällt als Kassenleistung weg
  • Kostenloses Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren steht auf dem Prüfstand

Sonstige Änderungen bei den Versicherungsleistungen

  • Familienversicherung: Kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird eingeschränkt und nur noch in Ausnahmefällen möglich
  • Krankmeldung und Genesung: Die 6-Wochenfrist gilt künftig pro Jahr statt pro Krankheit
  • Partielle Krankschreibung wird ermöglicht, um stundenweise Arbeit trotz Krankheit zu erlauben.

3. Warum die bKV die Leistungskürzungen der GKV mehr als kompensieren kann!

Die bKV ist eine vom Arbeitgeber finanzierte private Zusatzversicherung für die Belegschaft. Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesundheitsreform und Leistungskürzungen, ist sie eines der wirksamsten Bausteine im strategischen und operativen Personalmanagement.

Doch welchen konkreten Mehrwert kann die bKV im Rahmen der Gesundheitsreform bieten? Um dies zu veranschaulichen, haben wir die wesentlichen Leistungskürzungen dem Nutzen einer bKV gegenübergestellt.

Seit mehr als 20 Jahren beschäftigen wir uns mit der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) und dessen Erfolgswirkungen. Wir erleben täglich, welchen Mehrwert eine bKV für Mitarbeitende und Arbeitgeber bietet. Die wichtigsten Erfolgswirkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Nutzen Sie jetzt die Gesundheitsreform als Gesundheits- und Motivations-Booster für ihr Unternehmen!

Die Gesundheitsreform wird von fast allen Akteuren im Gesundheitswesen als reines Sparpaket wahrgenommen. Die Verschärfung der Krankschreibungen entlastet weder die Kassen noch die Wirtschaft nachhaltig, sondern verlagert die Lasten in Form von volleren Wartezimmern auf die Ärzte und erhöht den Druck auf die Beschäftigten und Arbeitgeber.

Die bKV kann die Leistungskürzungen nicht nur kompensieren, sondern sie bringt zugleich eine unverzichtbare Wertschätzung ggü. allen Beschäftigten zum Ausdruck. Sie ist somit keine Sozialleistung oder irgendein weiterer Kostenfaktor. Die bKV ist die effektivste Investition in die Gesundheit, Zufriedenheit und Produktivität aller Mitarbeitenden. Und somit maßgeblicher Treiber des zukünftigen Unternehmenserfolgs!