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Wie aus der Gesundheitsreform 2027 eine echte Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird.

Geschrieben von
Günter Möller
Veröffentlicht am
31.8.26 10:44
Aktualisiert am
31.8.26 10:44

Das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 wesentliche finanziellen Einschnitte und strukturelle Anpassungen mit sich. Ziel des Reformpakets ist es, das Milliarden-Defizit der gesetzlichen Krankenkassen auszugleichen und die Beitragssätze stabil zu halten.

Was wäre, wenn Sie mit einem maßgeschneiderten Gesundheitskonzept die Leistungskürzungen und Mehrbelastungen Ihrer Beschäftigten mehr als kompensieren könnten?

Genau hier setzt die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) an. Sie erweitert den bestehenden Krankenversicherungsschutz um zusätzliche Gesundheitsleistungen, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten finanziert. Sie ist eine Zusatzkrankenversicherung und ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung genau dort, wo Beschäftigte und Arbeitgeber einen echten Mehrwert sehen.

Die Kernänderungen der Reform im Überblick.

Die Gesundheitsreform für 2027 muss als ein umfassendes Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung gesehen werden. Das bedeutet: für Versicherte und Arbeitgeber wird es zum Teil deutlich teurer. Höhere Zuzahlungen und Beiträge bei gleichzeitig geringeren Leistungen. Folgende Änderungen sind beschlossene Sache:

Die Kernänderungen der GKV-Reform im Überblick
Bereich Neue Regelung ab 2027/2028 Betroffene Zielgruppe
Arznei- und Verbandmittel Die Zuzahlung steigt von bisher 5 bis 10 € auf 7,50 bis 15 € je Packung. GKV-Versicherte
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) Die Verordnungsgebühr steigt von 10 auf 15 €. Der prozentuale Eigenanteil an den Behandlungskosten bleibt daneben bestehen. GKV-Versicherte
Krankenhausaufenthalt Die Tageszuzahlung steigt von 10 auf 15 €, weiterhin begrenzt auf 28 Tage im Jahr. GKV-Versicherte
Zahnersatz Der Festzuschuss zur Regelversorgung sinkt von 60 auf 50 Prozent. Mit Bonusheft: nach fünf Jahren 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Die Härtefallregelung für niedrige Einkommen bleibt bestehen. GKV-Versicherte
Homöopathie und Anthroposophie Beide fallen vollständig aus der Erstattung — begründet mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz. GKV-Versicherte
Beitragsfreie Familienversicherung Ab 2028 wird für mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhoben. Beitragsfrei bleiben: Kinder, Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze sowie Ehe- und Lebenspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ehe- und Lebenspartner
Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um 300 € im Monat angehoben, zusätzlich zur regulären Anpassung. Das entspricht rund 26 € monatlicher Mehrbelastung für den hälftigen Anteil. Gutverdienende, Arbeitgeber
Versicherungspflichtgrenze Außerordentlich um 3.600 € im Jahr angehoben. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird dadurch erschwert. Angestellte, Gutverdienende
Lohnnebenkosten Durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze steigen die Arbeitgeberanteile für besserverdienende Beschäftigte. Arbeitgeber
Teil-Arbeitsunfähigkeit und Teil-Krankengeld (neu) Künftig können Ärztinnen und Ärzte drei Stufen der Arbeitsfähigkeit feststellen: 25, 50 oder 75 Prozent. Das ist nur in medizinisch geeigneten Fällen möglich und setzt die Zustimmung des Beschäftigten und des Arbeitgebers voraus. Arbeitgeber, Personalabteilungen
Krankengeld Höhe (70 Prozent des Bruttoeinkommens) und Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) bleiben unverändert. GKV-Versicherte
Hautkrebs-Screening Es wird nicht abgeschafft. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft die Umstellung auf ein risikobasiertes Screening; ein Änderungsbeschluss soll bis Ende 2027 vorliegen. GKV-Versicherte
Abgabe auf zuckergesüßte Getränke Wird ab 2027 eingeführt — zur Stärkung der Prävention und zur Stabilisierung der Kassenfinanzen. Alle Verbraucher
Krankmeldung und AU-Pflicht Nicht Teil dieses Gesetzes: Die geplante Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sind Beschlüsse des Koalitionsausschusses und bislang nicht geltendes Recht. Arbeitnehmende, Personalabteilungen

Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10. Juli 2026
  • Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, verkündet im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026, in Kraft seit dem 30. Juli 2026

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für die bKV ist!

„Wer verantwortungsvoll sein Unternehmen und Personal führt, muss die Frage beantworten, was es dem eigenen Unternehmen kostet, keine bKV zu haben!“ (Tim Bütecke, Inhaber und GF der HFH Group, Hamburg).

Viele Unternehmen überprüfen aktuell ihre Personal- und Benefitstrategie – nicht zuletzt, um die Motivation, Bindung und Leistungsbereitschaft ihrer Belegschaft zu stärken!

Eine Investition in die Gesundheit aller Mitarbeitenden zählt hierbei zu den effektivsten und effizientesten Maßnahmen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bereitstellen können. Professionell geplant und eingeführt, leistet eine bKV sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber weitreichende Mehrwerte, wie die nachfolgenden Leistungen verdeutlichen:

bKV Gesundheitsleistungen für Arbeitnehmende (Auswahl)

  • Facharzttermin-Service: Die Wartezeiten auf einen Facharzttermin dürften sich durch die Gesundheitsreform vor allem für GKV-Versicherte spürbar verlängern. Das bedeutet unterm Strich längere Ausfallzeiten und höhere Kosten. Die bKV bietet einen Facharzttermin-Service, der nicht nur geschätzt wird, sondern auch nachweislich zur Reduzierung krankheitsbedingter Ausfallzeiten führt.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Vorsorge ist unverzichtbar, um schwere Erkrankungen zu verhindern, bzw. frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Vorsorgeleistungen gehören im Rahmen einer bKV zu den Kernleistungen.
  • Arznei- und Verbandsmittel: Zuzahlungen für Rezepte können von der bKV übernommen werden.
  • Heil- und Hilfsmittel: Heilmittel sind unter anderem physio- und ergotherapeutische sowie logopädische Behandlungen. Besonders Massagen sind bei der bKV sehr beliebt. Hilfsmittel sind aber zum Beispiel auch Blutdruckgeräte oder Bandagen und vieles mehr.
  • Heilpraktiker-Leistungen: Ob Osteopathie, Akupunktur oder Homöopathie - Zuschüsse für die Behandlung beim Heilpraktiker. Alternative Heilmethoden werden in der Regel von der GKV nicht übernommen.
  • Zahnbehandlungen: Ein bis zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr sind empfehlenswert. Die bKV bietet Zuschüsse für Zahnreinigungen und -behandlungen sowie für Zahnersatz.

Diese und weitere 300 Gesundheitsleistungen stehen Beschäftigten pro Jahr und Budgettarif allen Mitarbeitenden individuell zur Verfügung. Und Unternehmen, die eine bKV eingeführt haben bestätigen nahezu einheitlich, dass die Investition in die betriebliche Gesundheit maßgeblich die Motivation, Loyalität und Zufriedenheit nachhaltig verbessert.

Mehrwerte der bKV für Arbeitgebende

Es ist keine neue Erkenntnis, dass für nachhaltigen Unternehmenserfolg motivierte und leistungsbereite Teams unverzichtbar sind! Somit tragen Unternehmer:innen und/oder Geschäftsführer:innen nicht nur Verantwortung für Ergebnisse, sondern auch dafür, wie es ihren Teams geht! Die folgenden Mehrwerte verdeutlichen eindrucksvoll, was eine Investition in die betriebliche Gesundheit für Potenziale besitzt:

  • Fürsorge & Wertschätzung in herausfordernden Zeiten: Die bKV wirkt als psychologisches Signal: „Deine Gesundheit ist uns wichtig! Wir investieren in Deine Gesundheit und planen mit Dir die Zukunft unseres Unternehmens. Verantwortung und Wertschätzung lässt sich kaum besser zum Ausdruck bringen.
  • Mehr Loyalität & Leistungsbereitschaft: Mit der bKV drücken Arbeitgeber ggü. Ihren  Mitarbeitenden Wertschätzung aus die ankommt und nachweislich nach innen loyalitäts-fördernd wirkt. Sie verbessert die Motivation nach innen und stärkt das Unternehmensimage und zugleich auch die Arbeitgeberattraktivität nach aussen.
  • Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten: Durch Vorsorgebudgets und einen schnelleren Zugang zur (privatärztlichen) medizinischen Versorgung, werden Mitarbeitende weniger krank (Prävention) und im Krankheitsfall schneller wieder gesund. Das senkt dauerhaft die hohen Ausfallzeiten und Kosten und erhöht insgesamt die Produktivität!
  • Hoher Return on Investment (ROI): Die bKV zählt zu den Sachleistungen und ist bis 50.- EUR/Mt. steuer- und sozialabgabefrei. Die Praxis zeigt, dass sich eine gut geplante bKV mehrfach wirtschaftlich auszeichnet. So hat sie z.B. einen weitaus höheren Nettonutzen ggü. einer Gehaltserhöhung. Und bei Reduzierung von nur 1 Fehltag pro MA/Jahr amortisiert sich die bKV vollständig. Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es im Zuge der Leistungsvergütung kaum eine Investition mit einer derartig hohen Rendite!

Fazit

Nutzen Sie jetzt die Gesundheitsreform als Gesundheits- und Motivationsbooster für Ihr Unternehmen! Die bKV ist keine Sozialleistung oder irgendein weiterer Kostenfaktor. Sie ist eine unverzichtbare Investition in die nachhaltige Gesundheit und Zufriedenheit aller Mitarbeitenden – und somit maßgeblicher Treiber Ihres zukünftigen Wettbewerbs- und Unternehmenserfolgs! Sehr gerne unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

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Als Full-Service Dienstleister rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement und die bKV begleitet FAKTOR MENSCH seine Kunden vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung und Begleitung. Seit nunmehr 26 Jahren – aus Hamburg, für Deutschland. Sprechen Sie uns gerne an.

Quellen:

https://www.hansemerkur.de/gesundheit-vorsorge/gesundheitsreform

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gedig-pm-15-07-2026

Hinweis:

FAKTOR MENSCH hat die Inhalte des Blogbeitrags mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über die Gesundheitsreform geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

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