Tarif · Versicherungskammer Bayern
bKV Comfort
Tarif der Tariffamilie bKV Comfort von Versicherungskammer Bayern.
- Beitrag pro Monat
- ab 44,61 €
- Beitrag pro Monat
- je Mitarbeitenden
- Mitarbeitende
- ab 10
- Mitarbeitende
- Mindestanzahl im Unternehmen
InhaltStammdaten
Stammdaten
| Versicherer | Versicherungskammer Bayern |
|---|---|
| Beitrag pro Monat | ab 44,61 € (altersabhängig bis 112,87 €) |
| Mindestanzahl Mitarbeitende | ab 10 Mitarbeitenden |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre |
Beitragsbefreiung
| Beitragsbefreiung | Ja |
|---|---|
| Bei Arbeitsunfähigkeit ab 6 Wochen | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Elternzeit | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Familienpflege | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Freistellung | Beitragsfrei bis 36 Monate |
Heil- und Hilfsmittel
| Hilfsmittel | Der Tarif bKV Comfort (BKV 3) erstattet Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), die von Ärzten infolge eines Unfalls verordnet werden, sofern sie der direkten Unfallfolgebehandlung dienen. Auch Hilfsmittel, die von Ärzten in anderen Fällen oder von Heilpraktikern verordnet werden, sind erstattungsfähig. |
|---|---|
| Arznei- und Verbandmittel | Arznei- und Verbandmittel werden erstattet, wenn sie von einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren im Rahmen einer Behandlung schriftlich verordnet oder verbraucht werden. Die Kosten werden bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von insgesamt 1.500 Euro innerhalb eines Kalenderjahres zu 50 % erstattet. |
Zusatzleistungen
| Ärztliche Videotelefonie | Ja, telemedizinische Leistungen wie eine digitale Sprechstunde und ein digitaler Hautarzt werden im Rahmen der "Unsere ServiceWelt" angeboten. Diese digitalen Services ermöglichen einen einfachen Zugang zur Online-Sprechstunde und zur Abklärung von Hautveränderungen per App. |
|---|
Familienversicherung
| Versicherung für Familienangehörige | Ja, Familienangehörige können mitversichert werden. Dazu gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder bis zum Ende des Monats vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Aufnahme kann zum Ersten des Monats nach Zugang des Antrags beim Versicherer erfolgen, frühestens zum nächsten Monatsersten nach Beginn der Versicherung des Hauptversicherten. Eine Gesundheitsprüfung findet für den Tarif BKV 3 (S) statt, es sei denn, der Antrag geht innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der erstmaligen Versicherungsfähigkeit ein. |
|---|
Angaben ohne Gewähr, Stand 01.05.2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers.
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