Tarif · Versicherungskammer Bayern
bKV Premium
Tarif der Tariffamilie bKV Premium von Versicherungskammer Bayern.
- Beitrag pro Monat
- ab 213,82 €
- Beitrag pro Monat
- je Mitarbeitenden
- Mitarbeitende
- ab 10
- Mitarbeitende
- Mindestanzahl im Unternehmen
InhaltStammdaten
Stammdaten
| Versicherer | Versicherungskammer Bayern |
|---|---|
| Beitrag pro Monat | ab 213,82 € (altersabhängig bis 389,17 €) |
| Mindestanzahl Mitarbeitende | ab 10 Mitarbeitenden |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre |
Beitragsbefreiung
| Beitragsbefreiung | Ja |
|---|---|
| Bei Arbeitsunfähigkeit ab 6 Wochen | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Elternzeit | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Familienpflege | Beitragsfrei bis 36 Monate |
| Bei Freistellung | Beitragsfrei bis 36 Monate |
Heil- und Hilfsmittel
| Osteopathie | Ja |
|---|---|
| Arznei- und Verbandmittel | Arznei- und Verbandmittel werden erstattet, wenn sie vom Heilpraktiker schriftlich verordnet oder verbraucht wurden. Die Kosten werden bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von insgesamt 1.500 Euro innerhalb eines Kalenderjahres mit 50 % erstattet. |
Zusatzleistungen
| Ärztliche Videotelefonie | Ja, telemedizinische Leistungen und ärztliche Videosprechstunden werden im Rahmen der "Digitalen Sprechstunde" angeboten. Diese digitalen Gesundheitsservices ermöglichen einen einfachen Zugang zur Online-Sprechstunde und zum digitalen Hautarzt. |
|---|
Familienversicherung
| Versicherung für Familienangehörige | Ja, Familienangehörige können mitversichert werden. Dazu gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder bis zum Ende des Monats vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Aufnahme kann zum Ersten des Monats nach Zugang des Antrags beim Versicherer erfolgen, frühestens zum nächsten Monatsersten nach Beginn der Versicherung des Hauptversicherten. Eine Gesundheitsprüfung findet statt, es sei denn, der Tarif BKV 4 (S) ist in der Tabelle der möglichen Tarife für Angehörige ohne Gesundheitsprüfung aufgeführt und der Antrag geht innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der erstmaligen Versicherungsfähigkeit ein. |
|---|
Angaben ohne Gewähr, Stand 01.05.2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers.
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