Wie lange läuft ein bKV-Vertrag und kann er gekündigt werden?
bKV-Gruppenverträge folgen typischen Versicherungs-Konventionen mit jahresweiser Laufzeit — sie sind aber meist flexibler als individuelle Krankenversicherungen, gerade was Tarifänderungen während der Laufzeit angeht.
Mindestlaufzeit und Verlängerung
Standard-Konstellation: Vertrag läuft über 12 Monate Mindestlaufzeit und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Manche Versicherer bieten Mehrjahresverträge (3 oder 5 Jahre) mit Prämienrabatten zwischen 5 und 15 Prozent an.
Kündigungsfristen
- Standard-Vertrag: 3 Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende
- Mehrjahresvertrag: Ende der Vertragsdauer plus 3 Monate Kündigungsfrist
- Sonderkündigung bei Prämienanpassung: 1 Monat ab Information über Prämienänderung
- Sonderkündigung bei Versicherer-Mangel: Variabel, abhängig von der konkreten Situation
Kündigung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann den Gruppenvertrag jederzeit zum Vertragsende kündigen. Bei der Kündigung sind drei Aspekte zu beachten:
- Mitarbeiter-Kommunikation: Mindestens 6 Monate vor Vertragsende, damit Mitarbeitende ihre Überleitung in Einzelverträge planen können
- Überleitungsrechte: Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf Überleitung in Einzelverträge ohne neue Gesundheitsprüfung, Frist meist 2 bis 6 Monate nach Vertragsende
- Versorgungsordnung anpassen: Wenn die bKV ersatzlos endet, muss die Versorgungsordnung entsprechend angepasst werden
Kündigung durch den Mitarbeitenden
Einzelne Mitarbeitende können den Gruppenvertrag nicht kündigen — sie sind nur versicherte Personen, nicht Versicherungsnehmer. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen endet ihre Teilnahme automatisch, mit Möglichkeit zur Überleitung in einen Einzelvertrag.
Vertragsänderungen während der Laufzeit
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungs-Vertragsformen sind bKV-Verträge während der Laufzeit oft anpassbar:
- Tarif-Upgrade für alle Mitarbeitenden — typischerweise jederzeit möglich
- Tarif-Downgrade — abhängig vom Versicherer, oft erst zur Verlängerung
- Erweiterung um Family-Option — jederzeit möglich
- Mitarbeiterzahl wachsen oder schrumpfen — wird laufend angepasst, beeinflusst aber teils Prämienkalkulation
Prämienanpassungen
Versicherer können Prämien zur Verlängerung anpassen, sofern sie den Anstieg gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Bei spürbaren Anstiegen (typischerweise über 10 Prozent) entsteht ein Sonderkündigungsrecht. In der Praxis sind Prämienanpassungen bei bKV-Gruppentarifen seltener als in der Einzelversicherung, weil Gruppenpools stabiler kalkuliert werden.
