Fehlzeitenkosten-Rechner
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fehltag wird als fortlaufende Personalkosten angesetzt: Jahresgehalt zuzüglich Arbeitgeber-Lohnnebenkosten, geteilt durch die Arbeitstage im Jahr.
- Bei 48.000 Euro Jahresgehalt, 20 Prozent Lohnnebenkosten und 220 Arbeitstagen sind das rund 262 Euro je Fehltag.
- Die Ausfallquote setzt die Fehltage ins Verhältnis zu den Arbeitstagen — bei 15 Fehltagen und 220 Arbeitstagen rund 6,8 Prozent.
- Folgekosten wie Vertretung, Überstunden oder Produktivitätsverluste im Team sind nicht enthalten. Die tatsächliche Belastung liegt eher höher.
Krankheitsbedingte Ausfälle kosten weiter — das Gehalt läuft, die Arbeit bleibt liegen.
Was ein Fehltag wirklich kostet
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit läuft die Entgeltfortzahlung weiter, und mit ihr die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das ist der harte, unstrittige Teil der Rechnung — er fällt an, unabhängig davon, ob die Arbeit nachgeholt, verteilt oder liegen gelassen wird.
Die Formel
Kosten je Fehltag: durchschnittliches Jahresgehalt zuzüglich Arbeitgeber-Lohnnebenkosten, geteilt durch die Arbeitstage im Jahr. Fehltage insgesamt: Mitarbeiterzahl mal durchschnittliche Fehltage je Person und Jahr. Beides multipliziert ergibt die jährlichen Fehlzeitenkosten.
Die Ausfallquote
Neben dem Eurobetrag zeigt der Rechner die Ausfallquote: den Anteil der Arbeitstage, an dem bezahlte Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht. Diese Kennzahl macht Betriebe unterschiedlicher Größe vergleichbar und eignet sich besser für den Blick auf die Entwicklung über mehrere Jahre.
Was bewusst fehlt
Nicht enthalten sind Vertretungskosten, Überstundenzuschläge, Zeitarbeit, Terminverzüge und der Produktivitätsverlust im Team, das die Abwesenheit auffängt. Der ausgewiesene Betrag ist damit eine Untergrenze, keine Vollkostenrechnung.
Der Branchenvergleich
Sind in FM-Admin Branchenwerte mit benannter Quelle hinterlegt, stellt der Rechner Ihre Fehltage dem Branchendurchschnitt gegenüber. Fehlt die Quelle, blendet er den Vergleichsblock aus und rechnet ohne ihn weiter — einen Ersatzwert gibt es bewusst nicht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Krankheitstag den Arbeitgeber?
Angesetzt werden die fortlaufenden Personalkosten: das durchschnittliche Jahresgehalt zuzüglich der Arbeitgeber-Lohnnebenkosten, geteilt durch die Arbeitstage im Jahr. Bei 48.000 Euro Jahresgehalt, 20 Prozent Lohnnebenkosten und 220 Arbeitstagen sind das rund 262 Euro je Fehltag. Folgekosten wie Vertretung oder Überstunden sind darin nicht enthalten.
Wie berechnet man die Fehlzeitenkosten eines Unternehmens?
Multiplizieren Sie die Zahl der Mitarbeitenden mit den durchschnittlichen Fehltagen je Person und Jahr. Das ergibt die Fehltage insgesamt. Diese multiplizieren Sie mit den Kosten je Fehltag. Bei 100 Mitarbeitenden und 15 Fehltagen sind das 1.500 Fehltage im Jahr.
Was ist die Ausfallquote?
Die Ausfallquote setzt die Fehltage ins Verhältnis zu den Arbeitstagen. Bei 15 Fehltagen und 220 Arbeitstagen liegt sie bei rund 6,8 Prozent — so viel der bezahlten Arbeitszeit steht nicht zur Verfügung.
Beispielrechnung
Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden, 15 Fehltagen je Person und Jahr, einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 48.000 Euro und 20 Prozent Arbeitgeber-Lohnnebenkosten bei 220 Arbeitstagen.
- Personalkosten je Kopf: 48.000 Euro × 1,20 = 57.600 Euro
- Kosten je Fehltag: 57.600 Euro ÷ 220 = rund 262 Euro
- Fehltage insgesamt: 100 × 15 = 1.500
- Fehlzeitenkosten pro Jahr: 1.500 × 262 Euro = rund 393.000 Euro
- Ausfallquote: 15 ÷ 220 = rund 6,8 Prozent
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Gewähr. Folgekosten wie Vertretung oder Überstunden sind nicht enthalten — die tatsächliche Belastung liegt eher höher.
Quellen und Annahmen
Mitarbeiterzahl, durchschnittliche Fehltage, Jahresgehalt und Arbeitgeber-Lohnnebenkosten sind Eingabewerte und damit Ihre eigenen Annahmen. Der Rechner setzt keine Marktwerte an ihre Stelle.
Der Branchenvergleich wird nur angezeigt, wenn in FM-Admin eine benannte Veröffentlichung mit Stand und Quellen-URL hinterlegt ist. Die Quellenangabe gehört dann zusätzlich an diese Stelle.
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