bKV der Hallesche: Tarife, Leistungen & Kosten
Die Hallesche bündelt ihr Angebot für die betriebliche Krankenversicherung in fünf Tarifwerken – FEELfree, FEELfree_friends, FEELfree_plus, FEELfree:up und FEELfree:up_plus –, die zusammen 66 Tarifvarianten inklusive kombinierbarer Bausteine ergeben. Allen gemeinsam ist die Budgetlogik: Arbeitgeber wählen eine Budgetstufe zwischen 300 und 1.500 Euro pro Jahr und Person, aus der die versicherten Mitarbeitenden ambulante und zahnärztliche Leistungen abrufen. Über Bausteine wie Zahnersatz, Zahnbehandlung, Heilpraktiker, Sehhilfen, Krankenhaustagegeld oder Vorsorge plus lässt sich das Grundpaket zusätzlich um stationäre Absicherung, Prophylaxe oder Pflegezusatzschutz erweitern, sodass Betriebe die Tiefe der Absicherung an Budget und Zielgruppe anpassen können.
Innerhalb des gewählten Budgets werden ambulante Aufwendungen zu 100 Prozent erstattet, bis die jährliche Budgetgrenze erreicht ist. Für einzelne Leistungsarten gelten dabei Sublimits, etwa bei Sehhilfen, die nur bis zu einem begrenzten Anteil des Gesamtbudgets abgerechnet werden können. Wo andere Kostenträger wie die gesetzliche Krankenversicherung vorleistungspflichtig sind, etwa bei bestimmten ambulanten Operationen im Krankenhaus, müssen deren Leistungen zunächst in voller Höhe genutzt und nachgewiesen werden, bevor die bKV ergänzend einspringt. Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker werden bis zu den im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker vorgesehenen Höchstbeträgen erstattet, bei Osteopathie und Chiropraktik auch darüber hinaus.
Für den stationären Bereich stehen Bausteine zur Verfügung, die Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt sowie eine Begleitperson bei Kindern abdecken. Im Zahnbereich sind je nach gewähltem Baustein Zahnbehandlung und Zahnersatz absicherbar, während professionelle Zahnreinigung und Zahnaufhellung bereits im Leistungskatalog enthalten sind. Ergänzend lassen sich Vorsorgebausteine wie Vorsorge plus, Vorsorge Premium, Vorsorge Zahn-Prophylaxe oder Vorsorge Erschöpfungs-Prophylaxe hinzubuchen. Digitale Services wie die Videosprechstunde, ein Facharzttermin-Service, eine Medizin-Hotline und die ärztliche Zweitmeinung stehen Versicherten und – je nach Baustein – auch Familienangehörigen kostenfrei zur Verfügung.
Arbeitgeber können die bKV der Hallesche ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitenden einrichten. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Basisleistungen nicht erforderlich, was die Abwicklung im Alltag vereinfacht. Die Bandbreite von fünf Tarifwerken mit jeweils fünf Budgetstufen und zusätzlichen Bausteinen erlaubt es, das Angebot passgenau auf Belegschaftsgröße und Budget des Unternehmens zuzuschneiden.
Familienangehörige lassen sich mitversichern, unter anderem über das eigens dafür ausgelegte Tarifwerk FEELfree_friends. Scheidet eine mitarbeitende Person aus dem Unternehmen aus, ist eine private Weiterführung des Schutzes nur in den Bausteintarifen der Hallesche möglich, nicht im Budgettarif selbst.
Mit ihrer breiten Tarifauswahl und den flexibel kombinierbaren Bausteinen eignet sich das Angebot sowohl für kleinere Betriebe ab 10 Mitarbeitenden als auch für größere Unternehmen, die eine differenzierte, nach Zielgruppen gestaffelte bKV aufbauen möchten. Extern wird das Angebot unter anderem von Assekurata mit A+, von Morgen & Morgen mit der Höchstnote „Ausgezeichnet“ (5/5), von Ascore mit „Herausragend“ und vom IVFP mit „Exzellent“ bewertet.
Tarife
- FEELfree (Member) (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 EUR/Jahr · 5 Tarifvarianten
- FEELfree_friends (Familie) (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 EUR/Jahr · 5 Tarifvarianten
- FEELfree_plus (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 EUR/Jahr · 5 Tarifvarianten
- FEELfree:up (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 EUR/Jahr · 5 Tarifvarianten · ab 10 Mitarbeitenden
- FEELfree:up_plus (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 / 1.200 / 1.500 EUR/Jahr · 5 Tarifvarianten
- Bausteine: Arznei- und Verbandmittel (Baustein), bKV-K stationaer (Tarifstufe I/II), FEELcare (betriebl. Pflegezusatz), Heilpraktiker (Baustein), Krankenhaustagegeld (Baustein), Krankentagegeld bKV-KT (Weiterversicherung ZbKV-KTAN), Sehhilfen (Baustein), Stationaer bei Arbeitsunfall, Stationaer bei Unfall, Urlaubsreise, Vorsorge Erschoepfungs-Prophylaxe, Vorsorge plus, Vorsorge Premium, Vorsorge Zahn-Prophylaxe, Zahnbehandlung (Baustein), Zahnersatz (Baustein)
Leistungen
- Vorsorgeuntersuchungen: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Heilpraktiker: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Naturheilverfahren: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Osteopathie: enthalten
- Arznei- und Verbandmittel: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Heilmittel: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Hilfsmittel: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Schutzimpfungen: je nach Tarif enthalten
- Reiseimpfungen: je nach Tarif enthalten
- Sehhilfen: mit Sublimit innerhalb des Gesundheitsbudgets
- Professionelle Zahnreinigung: enthalten
- Bleaching: enthalten
- Krankenhaustagegeld: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Wahlleistungen im Krankenhaus: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Digitale Gesundheitsservices: Videosprechstunde (MD Medicus) · Facharzttermin-Service · Medizin-Hotline · ärztliche Zweitmeinung
- Budget-Übertrag: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Services für Familienangehörige: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Mitversicherung der Familie: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
Kosten
Die Beiträge zur bKV der Hallesche richten sich in erster Linie nach der gewählten Budgetstufe: Je höher das vereinbarte Jahresbudget zwischen 300 und 1.500 Euro pro Person, desto umfangreicher die erstattungsfähigen Leistungen und desto höher der Beitrag. Innerhalb des Budgets werden ambulante und – je nach gebuchten Bausteinen – zahnärztliche Aufwendungen bis zur vollen Budgethöhe zu 100 Prozent erstattet; erst wenn diese Grenze erreicht ist, endet die Erstattung für das laufende Kalenderjahr.
Nicht verbrauchtes Budget verfällt zum Jahresende und wird nicht in das Folgejahr übertragen. Wird das Budget hingegen vollständig ausgeschöpft, erhöht sich das Grundbudget der betreffenden Person automatisch kalenderjährlich um 50 Euro, bis zu einer Obergrenze von zusätzlich 200 Euro. Wird das so erhöhte Budget in einem Jahr nicht mehr voll genutzt, erfolgt eine Rückstufung auf das ursprüngliche Grundbudget. Bei einem Arbeitsunfall mit stationärem Aufenthalt verdoppelt sich das Grundbudget im laufenden und im Folgejahr.
Zusätzliche Bausteine wie Zahnersatz, Krankenhaustagegeld oder stationäre Wahlleistungen wirken sich als eigenständige Beitragsbestandteile aus und werden unabhängig vom Grundbudget kalkuliert, da sie eigene Leistungsgrenzen und Erstattungslogiken mitbringen.
Externe Bewertungen
FAQ
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für jede Leistung?
Nein. Nur bestimmte Leistungen benötigen eine Verordnung – z. B. Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen kannst du ohne Verordnung in Anspruch nehmen.
Kann ich Leistungen auch nutzen, wenn ich im Ausland bin?
Ja. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Kann ich das Budget ins nächste Jahr übertragen, wenn ich es nicht nutze?
Nicht verbrauchtes Budget verfällt am Jahresende. Dafür erhöht sich dein Jahresbudget automatisch um 50 € pro Jahr – bis zu 200 € zusätzlich.
Bin ich weiterhin versichert, wenn ich in Elternzeit gehe?
Ja. Über den bKV-Airbag besteht der Versicherungsschutz in der Elternzeit beitragsfrei weiter – für bis zu 36 Monate.
Kann ich die Versicherung privat weiterführen, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?
Eine private Weiterführung ist nur in Bausteintarifen der Hallesche möglich, nicht im Budgettarif selbst. Melde dich am besten vor deinem Austritt bei uns – wir zeigen dir die Optionen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung einzureichen?
Es gibt keine Ausschlussfrist. Rechnungen sollten möglichst zeitnah eingereicht werden. Das Bezugs-/Behandlungsdatum entscheidet, aus welchem Jahresbudget erstattet wird.
Werden Nahrungsergänzungsmittel oder Vitamine erstattet?
Nein. Erstattet werden Arznei- und Verbandmittel nur, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate sind ausgeschlossen.
Was gilt als Hilfsmittel – sind z. B. Fitness-Tracker dabei?
Hilfsmittel sind ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel (z. B. Bandagen, orthopädische Einlagen). Lifestyle-Geräte wie Fitness-Tracker gehören nicht dazu.
Darf ich mehrere Rechnungen sammeln und gemeinsam einreichen?
Ja. Das Budget gilt pro Kalenderjahr, unabhängig davon, wie oft oder wann du einreichst.
Bekomme ich eine eigene Versicherungsnummer oder Karte?
Du erhältst eine Versichertenkarte von Faktor Mensch, auf der deine Versicherungsnummer ersichtlich ist.
Sieht mein Arbeitgeber, welche Leistungen ich einreiche?
Nein. Der Arbeitgeber sieht keine personenbezogenen Nutzungsdaten.
Werden auch Leistungen erstattet, die online gekauft wurden?
Ja, sofern es sich um erstattungsfähige Leistungen handelt und eine passende Rechnung vorliegt.
Wird das Budget anteilig gekürzt, wenn ich unterjährig einsteige?
Nein. Bei unterjährigem Eintritt erhältst du das volle Jahresbudget.
Was passiert, wenn der Arzt teurer abrechnet als die GOÄ/GOZ?
Erstattet werden Kosten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ. Darüber hinausgehende Beträge werden in der Regel nicht erstattet – frag im Zweifel vor der Behandlung nach den Sätzen.
Wie verhält sich die bKV im Zusammenhang mit einer privaten Zusatzversicherung?
Vorleistungen anderer Kostenträger musst du bei der Einreichung angeben; insgesamt wird nie mehr als der Rechnungsbetrag erstattet (Bereicherungsverbot).
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich langfristig ausfalle?
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit greift der bKV-Airbag: Der Versicherungsschutz bleibt beitragsfrei bestehen – für bis zu 36 Monate.
Können meine Angehörigen die bKV nutzen?
Ja. Ehe- und Lebenspartner (auch eheähnliche Gemeinschaft) sowie Kinder bis 27 Jahre (in Erstausbildung) können auf eigene Kosten mitversichert werden – ohne Gesundheitsprüfung. Die Anmeldung ist innerhalb von 3 Monaten nach deinem Eintritt möglich; Eltern und Großeltern sind ausgeschlossen.
Ab wann kann ich Leistungen einreichen?
Leistungen kannst du ab Versicherungsbeginn einreichen; das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum muss nach Versicherungsbeginn liegen.

