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HR am Wendepunkt: Vom administrativen Verwalter zum strategischen Partner?

16.10.2026

Autor
Tim Bütecke
Versicherungsexperte, Geschäftsführer FAKTOR MENSCH
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bKV der Münchener Verein: Tarife, Leistungen & Kosten

Der Münchener Verein bietet die betriebliche Krankenversicherung über den Tarif GemeinsamGesund Budget an, der als Budgettarif konzipiert ist und in vier Tarifvarianten mit unterschiedlichen Baustein-Kombinationen zur Verfügung steht. Kern des Angebots ist ein jährliches Gesundheitsbudget, das in den Stufen 300, 600, 1.000 oder 1.500 Euro gewählt werden kann. Über diese Stufung lässt sich der Versicherungsschutz an die Zielsetzung und das Budget des Unternehmens anpassen, ohne dass dafür unterschiedliche Grundtarife nötig wären.

Aus dem Gesundheitsbudget werden verschiedene ambulante Leistungen erstattet, darunter Arznei- und Verbandmittel zu 100 Prozent, Heilmittel sowie Hilfsmittel. Auch Naturheilverfahren, die sowohl von Ärzten als auch von Heilpraktikern durchgeführt werden, sowie Osteopathie sind eingeschlossen. Für die Erstattung ist keine vorherige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, sodass Beschäftigte die Leistungen unabhängig von ihrem GKV-Status in Anspruch nehmen können. Für Sehhilfen gilt innerhalb des Gesundheitsbudgets ein eigenes Sublimit, sodass dieser Bereich nicht das gesamte Jahresbudget aufzehrt, sondern gesondert begrenzt ist.

Neben den ambulanten Bausteinen deckt der Tarif Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ab und ergänzt diese um eine professionelle Zahnreinigung. Ein Krankenhaustagegeld ist im Leistungsumfang nicht vorgesehen, sodass der Tarif seinen Schwerpunkt klar auf ambulante Vorsorge- und Zusatzleistungen legt. Abgerundet wird das Angebot durch digitale Gesundheitsservices wie ärztliche Videotelefonie, einen Facharzttermin-Service, eine Medizin-Hotline und die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung, die den Zugang zu medizinischer Beratung erleichtern.

Für Arbeitgeber ist relevant, dass der Tarif ab einer Mindestgröße von fünf Mitarbeitenden abgeschlossen werden kann. Damit richtet sich das Angebot des Münchener Verein auch an kleinere Unternehmen, die eine kollektive betriebliche Krankenversicherung einführen möchten, ohne eine größere Mitarbeiterzahl vorweisen zu müssen.

Eine Familienmitversicherung ist im Rahmen der bKV möglich, wobei auch für Familienangehörige eigene Services zur Verfügung stehen. Verlässt ein Mitarbeitender das Unternehmen, kann der Versicherungsschutz privat fortgeführt werden, und zwar ohne dass dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Das erleichtert den Übergang und sichert bestehenden Versicherungsschutz auch über das Beschäftigungsverhältnis hinaus.

In Summe eignet sich GemeinsamGesund Budget durch seine niedrige Mindestgröße und die flexible Budgetstufung besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die ambulante und vorsorgeorientierte Leistungen mit digitalen Services kombinieren möchten. Externe Ratingagenturen bewerten den Tarif unterschiedlich: Das IVFP stufte ihn 2024 mit „Sehr gut“ ein, während Morgen & Morgen ihn 2025 mit „Durchschnittlich“ (3 von 5) einordnete.

Tarife

  • GemeinsamGesund Budget (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 1.000 / 1.500 EUR/Jahr · 4 Tarifvarianten · ab 5 Mitarbeitenden

Leistungen

  • Vorsorgeuntersuchungen: Ja
  • Heilpraktiker: Ja
  • Naturheilverfahren: Ja (Ärzte und Heilpraktiker)
  • Osteopathie: enthalten
  • Arznei- und Verbandmittel: Ja, 100 %
  • Heilmittel: Ja
  • Hilfsmittel: Ja
  • Schutzimpfungen: enthalten
  • Sehhilfen: mit Sublimit innerhalb des Gesundheitsbudgets
  • Professionelle Zahnreinigung: enthalten
  • Krankenhaustagegeld: Nein
  • Digitale Gesundheitsservices: ärztliche Videotelefonie · Facharzttermin-Service · Medizin-Hotline · ärztliche Zweitmeinung
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: Private Fortführung ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Services für Familienangehörige: Ja
  • Mitversicherung der Familie: Ja

Kosten

Die Beiträge für GemeinsamGesund Budget richten sich nach der gewählten Budgetstufe: Unternehmen können zwischen 300, 600, 1.000 und 1.500 Euro Gesundheitsbudget pro Jahr wählen. Je höher die gewählte Stufe, desto umfangreicher fällt der Erstattungsrahmen für ambulante Leistungen, Vorsorge und Zusatzbausteine aus, was sich entsprechend auf den Beitrag auswirkt.

Auf das Budget werden die im Rahmen des Tarifs erstattungsfähigen ambulanten Leistungen angerechnet, etwa Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker. Für Sehhilfen gilt zusätzlich ein eigenes Sublimit innerhalb des Budgets, sodass dieser Posten gesondert gedeckelt ist und nicht das gesamte verfügbare Budget beansprucht.

Da keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist, wird das Budget unmittelbar durch die eingereichten Rechnungen der versicherten Person belastet. Für Unternehmen ist damit vor allem die Wahl der Budgetstufe der zentrale Stellhebel, um Leistungsumfang und Kosten der bKV aufeinander abzustimmen.

Externe Bewertungen

  • Morgen & Morgen: Durchschnittlich (3/5) · 2025 — Rating
  • IVFP: Sehr Gut · 2024 — Rating

FAQ

Wie viele Tarifvarianten bietet der Münchener Verein bei GemeinsamGesund Budget an?

Der Tarif GemeinsamGesund Budget steht in vier Tarifvarianten zur Verfügung, die unterschiedliche Baustein-Kombinationen umfassen. Damit lässt sich das Angebot an die jeweiligen Anforderungen des Unternehmens anpassen.

Welche Budgetstufen können Unternehmen wählen?

Zur Auswahl stehen die Budgetstufen 300, 600, 1.000 und 1.500 Euro pro Jahr. Die Höhe der gewählten Stufe bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen ambulante Leistungen erstattet werden.

Gibt es ein Sublimit für Sehhilfen?

Ja, Sehhilfen werden zwar aus dem Gesundheitsbudget erstattet, unterliegen darin aber einem eigenen Sublimit. Dadurch ist dieser Leistungsbereich gesondert begrenzt.

Welche digitalen Services sind im Tarif enthalten?

Enthalten sind ärztliche Videotelefonie, ein Facharzttermin-Service, eine Medizin-Hotline sowie die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung. Diese Services stehen sowohl den Mitarbeitenden als auch mitversicherten Familienangehörigen zur Verfügung.