bKV der SDK Süddeutsche Krankenversicherung: Tarife, Leistungen & Kosten
Das bKV-Angebot der Süddeutschen Krankenversicherung ist als Budgetmodell aufgebaut und besteht aus zwei eigenständigen Tarifwerken: AmbulantBudget für den ambulanten Bereich und ZahnBudget für Zahnleistungen. Beide Tarifwerke lassen sich unabhängig voneinander in drei Budgetstufen von 500, 1.000 oder 1.500 Euro pro Jahr abschließen, sodass Arbeitgeber die Absicherung passend zum verfügbaren Budget je Mitarbeitendem zuschneiden können. Insgesamt stehen sechs Tarifvarianten zur Verfügung, die je nach gewählter Kombination aus AmbulantBudget und ZahnBudget unterschiedlich umfangreichen Schutz bieten.
Im ambulanten Bereich werden Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren, Osteopathie, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie Schutzimpfungen aus dem jeweiligen Jahresbudget erstattet. Naturheilverfahren bei Arzt oder Heilpraktiker werden dabei zu 100 Prozent übernommen, ausgenommen Psychotherapie. Für Sehhilfen gilt innerhalb des Gesundheitsbudgets ein Sublimit, sodass hierfür nur ein begrenzter Anteil des Gesamtbudgets zur Verfügung steht. Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Erstattung nicht erforderlich, die Leistungen werden direkt aus dem Budget des Bausteins beglichen.
Auf der Zahnseite deckt das ZahnBudget unter anderem professionelle Zahnreinigung sowie Vorsorgeuntersuchungen inklusive Präventionskursen ab. Wahlleistungen im Krankenhaus sind je nach gewähltem Tarif unterschiedlich geregelt, ein Krankenhaustagegeld ist nicht Bestandteil des Angebots. Ergänzt wird der Versicherungsschutz durch digitale Gesundheitsservices: Über den Anbieter Medgate steht Versicherten eine Videosprechstunde für den digitalen Arztbesuch per App oder Video zur Verfügung, einschließlich Privatrezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie einer direkten Abrechnung zwischen der SDK und Medgate, die für bKV-Versicherte kostenfrei ist. Hinzu kommen ein Facharztterminservice und eine medizinische Hotline.
Organisatorisch ist das Angebot ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitenden zugänglich. Eine Gesundheitsprüfung ist für die Aufnahme nicht erforderlich, und im ambulanten Tarif bestehen keine Wartezeiten, sodass der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn genutzt werden kann. Damit lässt sich die bKV vergleichsweise unkompliziert und ohne individuelle Risikoprüfung für die Belegschaft einrichten.
Familienmitversicherung und die Fortführung des Schutzes bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sind jeweils tarifabhängig geregelt, das heißt die konkreten Konditionen hängen von der gewählten Tarifvariante innerhalb von AmbulantBudget beziehungsweise ZahnBudget ab.
Durch die klare Trennung in ambulanten Baustein und Zahnbaustein mit jeweils drei skalierbaren Budgetstufen eignet sich das Angebot besonders für Betriebe, die eine flexible, leicht administrierbare Grundabsicherung ohne Gesundheitsprüfung einführen möchten und den Leistungsumfang gezielt auf ambulante Versorgung, Zahnvorsorge oder beides ausrichten wollen. Beim IVFP-Rating wurde das Angebot als exzellent eingestuft, während Morgen & Morgen es als durchschnittlich bewertet.
Tarife
- AmbulantBudget (AB1O/AB2O/AB3O) (Budgettarif): Budgetstufen 500 / 1.000 / 1.500 EUR/Jahr · 3 Tarifvarianten · ab 5 Mitarbeitenden
- ZahnBudget (ZB1O/ZB2O/ZB3O) (Budgettarif): Budgetstufen 500 / 1.000 / 1.500 EUR/Jahr · 3 Tarifvarianten · ab 5 Mitarbeitenden
Leistungen
- Vorsorgeuntersuchungen: Ja, inkl. Präventionskurse
- Heilpraktiker: Ja (im Budget)
- Naturheilverfahren: Ja, 100 % (Arzt/Heilpraktiker, ohne Psychotherapie)
- Osteopathie: enthalten
- Arznei- und Verbandmittel: Ja
- Heilmittel: Ja
- Hilfsmittel: Ja
- Schutzimpfungen: enthalten
- Sehhilfen: mit Sublimit innerhalb des Gesundheitsbudgets
- Professionelle Zahnreinigung: enthalten
- Krankenhaustagegeld: Nein
- Wahlleistungen im Krankenhaus: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Digitale Gesundheitsservices: Videosprechstunde (Ja, Medgate — digitaler Arztbesuch per App/Video, Privatrezepte und AU-Bescheinigungen, Direktabrechnung SDK–Medgate (für bKV-Versicherte kostenfrei)) · Facharzttermin-Service · Medizin-Hotline
- Budget-Übertrag: Nein, Erstattungshöchstbetrag je Person und Kalenderjahr; kein Übertrag
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
- Mitversicherung der Familie: je nach Tarif unterschiedlich geregelt
Kosten
Der Beitrag zur bKV der Süddeutschen Krankenversicherung richtet sich nach der gewählten Budgetstufe der Tarifwerke AmbulantBudget und ZahnBudget, die jeweils in den Stufen 500, 1.000 oder 1.500 Euro pro Jahr angeboten werden. Da beide Tarifwerke unabhängig voneinander gewählt werden können, ergibt sich der Gesamtaufwand aus der Kombination der beiden gewählten Budgethöhen.
Das jährliche Gesundheitsbudget gilt als Erstattungshöchstbetrag je versicherte Person und Kalenderjahr. Innerhalb dieses Rahmens werden die im jeweiligen Baustein versicherten Leistungen erstattet, wobei für einzelne Positionen wie Sehhilfen zusätzlich ein Sublimit innerhalb des Gesamtbudgets gilt.
Nicht genutzte Beträge verfallen zum Jahresende: Ein Übertrag von ungenutztem Budget in das Folgejahr ist nicht vorgesehen. Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten die Budgethöhe daher so wählen, dass sie zum erwarteten Bedarf passt, da überschüssiges Budget nicht angespart werden kann.
Externe Bewertungen
FAQ
Ab wie vielen Mitarbeitenden ist die bKV der SDK Süddeutsche Krankenversicherung möglich?
Das Angebot steht Betrieben ab fünf Mitarbeitenden zur Verfügung. Es basiert auf den beiden Tarifwerken AmbulantBudget und ZahnBudget, die jeweils in drei Budgetstufen abgeschlossen werden können.
Ist für die Aufnahme in die bKV der SDK eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist für die Aufnahme nicht erforderlich. Zudem bestehen im ambulanten Tarif keine Wartezeiten, sodass der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn genutzt werden kann.
Muss die gesetzliche Krankenversicherung zuerst leisten, bevor die SDK erstattet?
Nein, eine Vorleistung der GKV ist für die Erstattung nicht erforderlich. Die Leistungen werden direkt aus dem gewählten Gesundheitsbudget des Bausteins AmbulantBudget beziehungsweise ZahnBudget erstattet.
Verfällt nicht genutztes Budget am Jahresende?
Ja, das jährliche Gesundheitsbudget gilt als Erstattungshöchstbetrag je Person und Kalenderjahr. Ein Übertrag nicht genutzter Beträge in das folgende Jahr ist nicht vorgesehen.
Welche digitalen Services bietet die SDK den Versicherten?
Versicherte können eine Videosprechstunde über den Anbieter Medgate für den digitalen Arztbesuch per App oder Video nutzen, inklusive Privatrezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie kostenfreier Direktabrechnung zwischen SDK und Medgate. Ergänzend stehen ein Facharztterminservice und eine medizinische Hotline zur Verfügung.

