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HR am Wendepunkt: Vom administrativen Verwalter zum strategischen Partner?

16.10.2026

Autor
Tim Bütecke
Versicherungsexperte, Geschäftsführer FAKTOR MENSCH
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bKV der VRK Versicherer im Raum der Kirchen: Tarife, Leistungen & Kosten

Die VRK Versicherer im Raum der Kirchen bieten für die betriebliche Krankenversicherung den Budgettarif beFIT an, der in drei Tarifvarianten sowie drei Budgetstufen mit 300, 600 oder 900 Euro Gesundheitsbudget pro Jahr angeboten wird. Anders als bei Kompakttarifen mit fest definierten Einzelleistungen erhält die versicherte Person hier einen jährlichen Erstattungsrahmen, aus dem unterschiedliche ambulante Leistungen flexibel abgerufen werden können. Die Höhe der gewählten Budgetstufe bestimmt dabei unmittelbar, wie großzügig Behandlungen, Vorsorge oder Zusatzleistungen im Laufe eines Jahres erstattet werden können.

Innerhalb des Gesundheitsbudgets ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Voraussetzung für die Erstattung ambulanter Leistungen. Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie, manuelle Therapie, Podologie oder Ernährungstherapie werden bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen aus dem Budget erstattet, ebenso ärztlich verordnete Hilfsmittel einschließlich Leihe, Reparatur und Wartung. Für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren – Letzteres erweitert auf das gesamte Hufelandverzeichnis – gilt ein gemeinsames Sublimit von der Hälfte des Budgets, dieselbe Regel greift für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zusammen. Eine allgemeine Erstattung von Arznei- und Verbandmitteln ist dagegen nicht vorgesehen, hier werden lediglich gesetzliche Zuzahlungen sowie Verordnungen im Rahmen von Heilpraktiker- und Naturheilverfahrensleistungen berücksichtigt.

Stationär setzt beFIT nicht auf klassische Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer, sondern auf ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro pro Tag ohne Kostennachweis bis maximal 280 Euro im Jahr, ergänzt um ein Kur- und Reha-Tagegeld in gleicher Höhe sowie ein Kinderkrankengeld analog Paragraf 45 SGB V. Wer stationären Komfort absichern möchte, kann dafür auf die separaten Bausteintarife der VRK zurückgreifen. Im Vorsorgebereich reicht das Leistungsspektrum über die gesetzlichen Programme hinaus und schließt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen etwa zu Diabetes oder Krebs ohne Alters- oder Mengenbegrenzung sowie gendiagnostische Untersuchungen ein. Ergänzt wird dies durch eine professionelle Zahnreinigung, Sehhilfen mit Sublimit und digitale Services wie die Videosprechstunde über TeleClinic, einen Facharztterminservice und eine Medizin-Hotline.

Für Familienangehörige eröffnet beFIT die Möglichkeit, Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder unter 21 Jahren auf eigene Rechnung und altersgestaffelt in den Tarif einzubeziehen. Ein praktischer Vorteil für Arbeitgeber liegt darin, dass für neue Mitarbeitende und deren Angehörige in den ersten sieben Monaten keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, was den Einstieg in den Betriebsschutz erheblich vereinfacht. Scheidet eine versicherte Person aus dem Unternehmen aus, lässt sich der Schutz auf eigene Rechnung im beFIT-Tarif fortführen, altersgestaffelt etwa ab 19,97 Euro monatlich in der Budgetstufe 300 für 16- bis 67-Jährige; alternativ besteht binnen zwei Monaten ein Recht auf Weiterversicherung in einer Einzelversicherung nach Paragraf 16 der bKV-AVB.

Der beFIT-Tarif eignet sich für Betriebe, die ihren Mitarbeitenden ein flexibles Gesundheitsbudget statt starrer Einzelleistungen bieten möchten und dabei Wert auf gestaffelte Budgethöhen legen, die sich an unterschiedliche Unternehmensbudgets anpassen lassen. Externe Ratingagenturen bewerten das Angebot verhalten: Morgen & Morgen vergibt die Note „Durchschnittlich“ (3 von 5 Punkten), Franke & Bornberg stuft den Tarif als „Ausreichend“ ein, beide Bewertungen stammen aus dem Jahr 2025.

Tarife

  • beFIT (Budgettarif): Budgetstufen 300 / 600 / 900 EUR/Jahr · 3 Tarifvarianten

Leistungen

  • Vorsorgeuntersuchungen: Ja, gesetzliche Programme UND darüber hinausgehende Vorsorge (z. B. Diabetes, Krebs) ohne Altersgrenzen/Höchstanzahl, inkl. gendiagnostischer Untersuchungen; zusammen mit Impfungen max. halbes Budget
  • Heilpraktiker: Ja, ambulante Heilpraktikerbehandlungen (außer Psychotherapie) inkl. verordneter Mittel nach GebüH; zusammen mit Naturheilverfahren max. halbes Budget/Jahr
  • Naturheilverfahren: Ja, durch Ärzte und Heilpraktiker, erweitert auf das gesamte Hufelandverzeichnis; Sublimit halbes Budget zusammen mit Heilpraktiker
  • Arznei- und Verbandmittel: Nein, keine allgemeine Erstattung; nur gesetzliche Zuzahlungen sowie Heilpraktiker-/Naturheilverfahren-Verordnungen
  • Heilmittel: Ja, ärztlich verordnete Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergo, Logopädie, manuelle Therapie, Podologie, Ernährungstherapie) im Budget; max. nach beihilfefähigen Höchstsätzen
  • Hilfsmittel: Ja, ärztlich verordnete Hilfsmittel im Budget (inkl. Leihe, Reparatur, Wartung, Blindenführhund); Ausschlüsse: Gebrauchsartikel, Fitness/Wellness, Pflegehilfsmittel
  • Schutzimpfungen: enthalten
  • Reiseimpfungen: enthalten
  • Sehhilfen: mit Sublimit innerhalb des Gesundheitsbudgets
  • Professionelle Zahnreinigung: enthalten
  • Krankenhaustagegeld: Ja, 10 €/Tag vollstationär ohne Kostennachweis (max. 280 €/Jahr); zusätzlich Kur-/Reha-Tagegeld 10 €/Tag (max. 280 €/Jahr) und Kinderkrankengeld 10 €/Tag analog §45 SGB V
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Nein, keine Wahlleistungen im beFIT; stationär nur KH-Tagegeld; Zusatzschutz über separate VRK-Bausteintarife
  • Digitale Gesundheitsservices: Videosprechstunde (Ja, TeleClinic (Kooperation; Rechnung wird im tariflichen Umfang erstattet)) · Facharzttermin-Service · Medizin-Hotline
  • Budget-Übertrag: Nein, Höchstbetrag je Kalenderjahr; kein Übertrag
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen: Ja, Fortführung auf eigene Rechnung im beFIT-Tarif (altersgestaffelt, z. B. beFIT300 19,97 €/Monat 16–67 J.); zusätzlich Weiterversicherung in Einzelversicherung binnen 2 Monaten (§16 bKV AVB)
  • Services für Familienangehörige: Teilweise: Pflege-Assistance auch bei Pflegebedürftigkeit der Eltern der versicherten Person; Weiteres nicht belegt
  • Mitversicherung der Familie: Ja, Ehe-/Lebenspartner und Kinder unter 21 auf eigene Rechnung im beFIT-Tarif (altersgestaffelt); ohne Gesundheitsprüfung für neue Mitarbeitende und Angehörige in den ersten 7 Monaten

Kosten

Die Beiträge zur bKV der VRK Versicherer im Raum der Kirchen richten sich im beFIT-Tarif nach der gewählten Budgetstufe: Arbeitgeber können zwischen einem Gesundheitsbudget von 300, 600 oder 900 Euro pro Jahr wählen, wobei eine höhere Budgetstufe einen entsprechend größeren Erstattungsrahmen für ambulante Leistungen, Vorsorge und Zusatzleistungen eröffnet.

Auf das Budget werden insbesondere Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen sowie – jeweils mit einem gemeinsamen Sublimit von der Hälfte des Budgets – Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren einerseits sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen andererseits angerechnet. Leistungen wie das Krankenhaustagegeld, das Kur- und Reha-Tagegeld sowie das Kinderkrankengeld laufen dagegen außerhalb des Gesundheitsbudgets und mindern es nicht.

Das Gesundheitsbudget ist als Höchstbetrag je Kalenderjahr angelegt. Nicht verbrauchte Beträge verfallen zum Jahresende, ein Übertrag in das Folgejahr ist im beFIT-Tarif nicht vorgesehen. Für die Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen liegt für die Budgetstufe 300 ein Beispielbeitrag von 19,97 Euro monatlich für Versicherte zwischen 16 und 67 Jahren vor.

Externe Bewertungen

  • Franke & Bornberg: Ausreichend · 2025 — Rating
  • Morgen & Morgen: Durchschnittlich (3/5) · 2025 — Rating

FAQ

Welche Budgetstufen stehen im beFIT-Tarif zur Wahl?

Arbeitgeber können zwischen drei Budgetstufen mit 300, 600 oder 900 Euro Gesundheitsbudget pro Jahr wählen. Zusätzlich stehen drei Tarifvarianten zur Auswahl, sodass sich der Schutz an unterschiedliche betriebliche Anforderungen anpassen lässt.

Werden Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus erstattet?

Ja, das Budget deckt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen etwa zu Diabetes oder Krebs ohne Alters- oder Mengenbegrenzung ab, inklusive gendiagnostischer Untersuchungen. Zusammen mit Schutz- und Reiseimpfungen darf dafür maximal die Hälfte des Gesundheitsbudgets verwendet werden.

Wie ist der Zugang zu Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren geregelt?

Ambulante Heilpraktikerbehandlungen außer Psychotherapie und Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker sind erstattungsfähig, wobei sich der Leistungsumfang auf das gesamte Hufelandverzeichnis erstreckt. Für beide Leistungsarten zusammen gilt ein Sublimit von der Hälfte des Jahresbudgets.

Welche digitalen Gesundheitsservices bietet der Tarif?

Versicherte können eine Videosprechstunde über die Kooperation mit TeleClinic nutzen, deren Rechnung im tariflichen Umfang erstattet wird. Ergänzend stehen ein Facharztterminservice und eine Medizin-Hotline zur Verfügung.

Wie werden Arzneimittel im beFIT-Tarif behandelt?

Eine allgemeine Erstattung von Arznei- und Verbandmitteln ist im beFIT-Tarif nicht vorgesehen. Erstattet werden lediglich gesetzliche Zuzahlungen sowie Mittel, die im Rahmen von Heilpraktiker- oder Naturheilverfahrensbehandlungen verordnet wurden.