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16.10.2026

bKV Wiki

Barlohn

Barlohn ist Arbeitslohn in Geldform. Für die bKV ist der Begriff deshalb wichtig, weil er die Kehrseite des Sachlohns bildet: Sobald eine Geldzahlung möglich ist, entfällt die steuerliche Begünstigung vollständig. Die 50-Euro-Freigrenze greift dann nicht — unabhängig davon, wie klein der Betrag ist.

Was steuerlich passiert

Barlohn wird wie reguläres Gehalt behandelt. Das heißt:

  • Lohnsteuer nach den individuellen Merkmalen des Mitarbeitenden
  • Sozialversicherung auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite
  • Kein Rückgriff auf eine der vier Pauschalvarianten, die für Sachbezüge zur Verfügung stehen

Für die Mitarbeitenden bedeutet das: Von dem Betrag, den der Arbeitgeber aufwendet, kommt spürbar weniger an. Ein Zuschuss von 50 Euro lässt netto nur einen Teilbetrag übrig, während derselbe Betrag als Sachlohn innerhalb der Freigrenze vollständig als Versicherungsschutz ankommt.

Der klassische Fall: der Zuschuss

Am häufigsten entsteht Barlohn in der bKV durch ein Zuschussmodell. Der Mitarbeitende schließt eine Zusatzversicherung selbst ab, der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem monatlichen Betrag.

Die Konstruktion wirkt naheliegend und unbürokratisch — sie erspart den Kollektivvertrag, die Auswahl eines Versicherers und die Abstimmung mit der Belegschaft. Genau deshalb wird sie in kleineren Unternehmen häufig gewählt, oft ohne dass die steuerliche Folge bewusst ist.

Daran ändert die Zweckbindung nichts. Ob der Zuschuss ausdrücklich für die Versicherung bestimmt ist, ob die Verwendung nachgewiesen wird oder ob der Betrag direkt an den Versicherer weitergeleitet wird — für die Einordnung ist maßgeblich, dass der Mitarbeitende Versicherungsnehmer ist.

Weitere Konstellationen

  • Der Mitarbeitende kann wählen, ob er die bKV oder stattdessen eine Auszahlung erhält
  • Der Versicherungsschutz kann gegen Geld abgelöst werden
  • Beim Ausscheiden wird ein Restwert ausgezahlt
  • Es fehlt eine vertragliche Regelung zur Einordnung — dann ist Barlohn das naheliegende Ergebnis

Warum sich der Fehler nicht reparieren lässt

Für die Behandlung als Sachbezug muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen. Diese Konstruktion lässt sich nicht rückwirkend herstellen: Wer als Zuschussmodell gestartet ist, kann die Begünstigung für vergangene Zeiträume nicht mehr erreichen. Eine Umstellung wirkt nur nach vorn.

Wer bereits Zuschüsse zahlt und umstellen möchte, sollte den Zeitpunkt und die Behandlung der Altfälle mit der Lohnbuchhaltung abstimmen. Zu klären ist insbesondere, was mit bestehenden Einzelpolicen geschieht — ob sie gekündigt, ruhend gestellt oder parallel weitergeführt werden.

Wann Barlohn trotzdem die richtige Wahl ist

Es gibt Konstellationen, in denen sich das Zuschussmodell nicht vermeiden lässt — etwa wenn kein Versicherer die Mindestkopfzahl für einen Kollektivvertrag als erfüllt ansieht, oder wenn Mitarbeitende an bestehenden Verträgen festhalten wollen. Dann ist die Einordnung als Barlohn kein Fehler, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie gehört nur sauber gerechnet, bevor sie kommuniziert wird.

Fazit

Barlohn ist in der bKV meist ein Konstruktionsfehler, kein bewusst gewähltes Modell. Die Weichenstellung fällt bei der Vertragsgestaltung — und sie entscheidet darüber, ob die gesamte steuerliche Systematik der bKV überhaupt zur Verfügung steht.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki

Sachlohn
Arbeitslohn in Form einer Sachleistung statt in Geld. Nur als Sachlohn ist die bKV steuerlich begünstigt.
Geldwerter Vorteil
Wirtschaftlicher Vorteil, den Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten und der steuerlich zu bewerten ist.
50-Euro-Freigrenze
Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.
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