Kann ich meinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zu ihrer privaten Zusatzversicherung zahlen?
Zahlen können Sie einen solchen Zuschuss selbstverständlich — nur ist er steuerlich etwas anderes, als die meisten erwarten.
Warum der Zuschuss Barlohn ist
Für die Behandlung als Sachbezug muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen. Fließt das Geld stattdessen an die Mitarbeitenden, die ihre Police selbst abgeschlossen haben, liegt eine Geldzahlung vor — also Barlohn. Der Betrag ist dann voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, und die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Daran ändert auch die Zweckbindung nichts. Ob der Zuschuss ausdrücklich für die Versicherung bestimmt ist und ob der Mitarbeitende die Verwendung nachweist, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Der Fehler lässt sich nicht heilen
Dieser Punkt kostet in der Praxis am meisten Geld. Wer die Konstruktion einmal als Zuschussmodell aufgesetzt hat, kann die Begünstigung für die Vergangenheit nicht mehr herstellen — auch nicht durch eine spätere Umstellung. Die Prüfung gehört deshalb an den Anfang der Einführung, nicht in die erste Lohnabrechnung.
Der saubere Weg
Er führt über einen Kollektivvertrag: Der Arbeitgeber schließt ihn mit dem Versicherer ab, die Mitarbeitenden werden über ihn versichert. Das erfüllt nicht nur die Voraussetzung für den Sachbezug, sondern bringt zusätzlich:
- Günstigere Gruppenkonditionen durch Kalkulation über die gesamte Belegschaft
- Wegfall oder Verkürzung von Wartezeiten
- Vereinfachte oder entfallende Gesundheitsprüfung, sodass auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen versicherbar sind
Umstellung bestehender Zuschüsse
Wer bereits Zuschüsse zahlt und umstellen möchte, sollte den Zeitpunkt und die Behandlung der Altfälle mit der Lohnbuchhaltung abstimmen — insbesondere, was mit bestehenden Einzelpolicen geschieht.
Weitere Fragen aus dem bKV FAQ
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