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bKV FAQ

Kann ich meinen Mitarbeitenden einen Zuschuss zu ihrer privaten Zusatzversicherung zahlen?

Möglich ja, aber ein Zuschuss zu einer selbst abgeschlossenen Police gilt als Barlohn und ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.

InhaltWarum der Zuschuss Barlohn ist

Zahlen können Sie einen solchen Zuschuss selbstverständlich — nur ist er steuerlich etwas anderes, als die meisten erwarten.

Warum der Zuschuss Barlohn ist

Für die Behandlung als Sachbezug muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen. Fließt das Geld stattdessen an die Mitarbeitenden, die ihre Police selbst abgeschlossen haben, liegt eine Geldzahlung vor — also Barlohn. Der Betrag ist dann voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, und die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.

Daran ändert auch die Zweckbindung nichts. Ob der Zuschuss ausdrücklich für die Versicherung bestimmt ist und ob der Mitarbeitende die Verwendung nachweist, spielt für die Einordnung keine Rolle.

Der Fehler lässt sich nicht heilen

Dieser Punkt kostet in der Praxis am meisten Geld. Wer die Konstruktion einmal als Zuschussmodell aufgesetzt hat, kann die Begünstigung für die Vergangenheit nicht mehr herstellen — auch nicht durch eine spätere Umstellung. Die Prüfung gehört deshalb an den Anfang der Einführung, nicht in die erste Lohnabrechnung.

Der saubere Weg

Er führt über einen Kollektivvertrag: Der Arbeitgeber schließt ihn mit dem Versicherer ab, die Mitarbeitenden werden über ihn versichert. Das erfüllt nicht nur die Voraussetzung für den Sachbezug, sondern bringt zusätzlich:

  • Günstigere Gruppenkonditionen durch Kalkulation über die gesamte Belegschaft
  • Wegfall oder Verkürzung von Wartezeiten
  • Vereinfachte oder entfallende Gesundheitsprüfung, sodass auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen versicherbar sind

Umstellung bestehender Zuschüsse

Wer bereits Zuschüsse zahlt und umstellen möchte, sollte den Zeitpunkt und die Behandlung der Altfälle mit der Lohnbuchhaltung abstimmen — insbesondere, was mit bestehenden Einzelpolicen geschieht.

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Das könnte Sie auch interessieren

  • Barlohn

    Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.

  • Sachlohn

    Arbeitslohn in Form einer Sachleistung statt in Geld. Nur als Sachlohn ist die bKV steuerlich begünstigt.

  • Kollektivvertrag

    Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.

  • 50-Euro-Freigrenze

    Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.

  • bKV-Steuerrechner

    Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.

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