Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze um wenige Euro überschritten wird?
Dann ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
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bKV FAQ
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt die bKV als Sachbezug und ist bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei.
Steuerfrei ist die bKV nicht automatisch, sondern unter zwei Bedingungen, die nacheinander zu prüfen sind.
Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein und die Beiträge direkt an den Versicherer zahlen. Die Mitarbeitenden erhalten dann ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung — steuerlich ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Besteht dagegen ein Wahlrecht auf eine Auszahlung, oder zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss zu einer selbst abgeschlossenen Police, liegt Barlohn vor. Dann ist der Betrag voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, unabhängig von seiner Höhe.
Bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem bleibt der Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Maßgeblich ist dabei die Summe aller Sachbezüge eines Monats, nicht die bKV allein — laufen weitere Benefits, können sie die Grenze gemeinsam überschreiten.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Bezugsgröße: Maßgeblich ist der Monatsbeitrag, nicht die Höhe des Gesundheitsbudgets. Ein Jahresbudget von 600 Euro bedeutet nicht 50 Euro Beitrag im Monat — der Beitrag liegt in aller Regel deutlich darunter. Auch großzügige Budgetstufen bleiben deshalb häufig unterhalb der Freigrenze.
Wird die Grenze überschritten, entfällt die Begünstigung für den gesamten Betrag, nicht nur für den übersteigenden Teil. Dafür stehen vier Versteuerungsvarianten zur Verfügung, die sich in Kosten und Sozialversicherungspflicht deutlich unterscheiden.
Innerhalb der Freigrenze taucht der bKV-Beitrag weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Steuererklärung der Mitarbeitenden auf. Auch die Erstattungen aus der bKV sind steuerfrei: Sie zählen weder als Einkommen, noch spielen sie als Sonderausgaben eine Rolle.
Unabhängig davon bleibt die bKV für das Unternehmen in jedem Fall als Betriebsausgabe abzugsfähig — die Freigrenze betrifft nur die Behandlung beim Mitarbeitenden.
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Dann ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Ja. Die 50 Euro gelten für die Summe aller Sachbezüge eines Monats, nicht für die bKV allein.
Möglich ja, aber ein Zuschuss zu einer selbst abgeschlossenen Police gilt als Barlohn und ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
bKV-Tarife liegen typischerweise zwischen 10 und 50 Euro monatlich pro Mitarbeitendem. Tarife unter 50 Euro bleiben steuerfrei (Sachbezugsgrenze), höhere Tarife können pauschal mit 30 Prozent versteuert werden. Premium-Tarife mit erweiterten Bausteinen kosten 60 bis 100 Euro pro Monat.
Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.
Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.
Arbeitslohn in Form einer Sachleistung statt in Geld. Nur als Sachlohn ist die bKV steuerlich begünstigt.
Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag, den Mitarbeitende innerhalb eines Budgettarifs für Gesundheitsleistungen abrufen können.
Die Matthäi Bauunternehmen GmbH hat eine passgenaue bKV eingeführt und dadurch als attraktiver Arbeitgeber an Profil gewonnen. Ein Interview mit Katip Tavan, Kfm.-Leiter der Matthäi Gruppe.
Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.
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