Ist die bKV als Betriebsausgabe absetzbar?
Der Betriebsausgabenabzug ist der unstrittigste Teil der bKV-Systematik — und der, der in Wirtschaftlichkeitsrechnungen am häufigsten fehlt.
Was in die Betrachtung gehört
- Die Versicherungsbeiträge
- Ein etwaiger Servicebeitrag für die Betreuung des Vertrags
- Bei den Pauschalvarianten die vom Arbeitgeber übernommene Steuer
- Bei der Nettolohnversteuerung zusätzlich der übernommene Sozialversicherungsanteil
Unabhängig von der Freigrenze
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, oberhalb von 50 Euro sei der Abzug eingeschränkt. Das ist nicht der Fall. Die Freigrenze entscheidet darüber, wie die Leistung beim Mitarbeitenden behandelt wird — nicht darüber, ob das Unternehmen die Kosten absetzen kann. Auch eine bKV mit 80 Euro Monatsbeitrag bleibt in voller Höhe Betriebsausgabe.
Warum das die Modellwahl beeinflusst
Die Abzugsfähigkeit relativiert die Kostenunterschiede zwischen den vier Versteuerungsmodellen, hebt sie aber nicht auf. Wer die Varianten vergleicht, sollte die Betrachtung konsequent auf einer Ebene führen — entweder durchgängig vor oder durchgängig nach Steuerwirkung. Vermischte Rechnungen führen regelmäßig zu falschen Rangfolgen.
Auch beim Vergleich mit einer Gehaltserhöhung
Dort sind die Aufwendungen ebenfalls abzugsfähig, einschließlich der Lohnnebenkosten. Wer den Abzug nur auf einer Seite ansetzt, verzerrt das Ergebnis — in beide Richtungen, je nachdem, welche Seite bevorzugt behandelt wird.
Praktische Umsetzung
Die konkrete Verbuchung und die Zuordnung zu den passenden Konten unterscheidet sich je nach gewähltem Versteuerungsmodell und gehört mit der Buchhaltung abgestimmt.
Weitere Fragen aus dem bKV FAQ
Bereit, den Unterschied zu machen?
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen persönlich kennenzulernen. Wenn Sie das Formular ausfüllen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
