Was passiert mit der bKV während der Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine der häufigsten Sondersituationen im bKV-Lebenszyklus. Die gute Nachricht: In nahezu allen Tarifen bleibt der Versicherungsschutz während der Elternzeit erhalten, und der Wiedereinstieg ist nahtlos.
Standard-Regelung: Schutz bleibt erhalten
Anders als bei einer regulären Vertragsbeendigung wird die bKV während der Elternzeit nicht aufgekündigt. Der Mitarbeitende bleibt im Gruppenvertrag, der Versicherungsschutz läuft weiter, und das Jahresbudget bleibt nutzbar — inklusive der Family-Option, falls vorhanden.
Wer zahlt die Prämie?
Hier gibt es zwei übliche Konstellationen:
- Arbeitgeber zahlt weiter: Der Arbeitgeber führt die Prämie auch während der Elternzeit ab — die einfachste Variante, die in der Mehrzahl der Tarife auch der Standard ist.
- Beitragspause vereinbart: Bei manchen Tarifen ist eine Beitragspause möglich, während der die Versicherung mit reduziertem Schutz weiterläuft.
- Überleitung in Einzelvertrag: Theoretisch möglich, aber in Elternzeit selten sinnvoll — die Prämie wäre deutlich höher und der Schutz bliebe erhalten.
Familienthemen während der Elternzeit
Für die Familienangehörigen ist die Elternzeit eine besonders relevante Zeit:
- Neugeborene: Können innerhalb von 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die Family-Option aufgenommen werden, oft sogar rückwirkend zum Tag der Geburt
- Vorsorge nach Geburt: Mutter und Kind können die erweiterten Vorsorgeleistungen aktiv nutzen
- Kinderbetreuungs-Assistance: Manche Tarife bieten Concierge-Services zur Vermittlung von Hebammen, Kinderärzten, Familienberatung
Wiedereinstieg
Beim Wiedereinstieg ändert sich nichts — die bKV läuft nahtlos weiter, das Budget des aktuellen Jahres ist verfügbar (oder das Restbudget, falls anteilig kalkuliert). Keine neue Anmeldung, keine Gesundheitsprüfung.
Sabbatical vs. Elternzeit
Die Logik gilt im Wesentlichen auch für Sabbaticals: Der Arbeitsvertrag ruht, aber die bKV läuft weiter. Bei längeren Sabbaticals (über 12 Monate) sollte mit dem Versicherer abgestimmt werden, ob eine Beitragspause oder Anpassung sinnvoll ist.
Was die Versorgungsordnung regeln sollte
Eine gute Versorgungsordnung legt den Umgang mit Elternzeit und Sabbatical explizit fest — wer zahlt die Prämie weiter, ab wann gilt Wiedereinstieg, gibt es eine Mindestbetriebszugehörigkeit nach Rückkehr. Das vermeidet spätere Diskussionen.
