Können Familienangehörige in der bKV mitversichert werden?

Die Family-Option ist einer der emotional wirksamsten Bausteine moderner bKV-Tarife. Sie erlaubt die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern unter dem gleichen Vertrag — oft ohne Gesundheitsprüfung und mit Gruppenkonditionen.

Drei Finanzierungsmodelle

  • Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber trägt die Prämien für Familienangehörige. Kommunikativ stärkster Benefit, höchste Kosten.
  • Mischmodell (am verbreitetsten): Arbeitgeber zahlt den Mitarbeiter-Anteil, der Mitarbeitende stockt für Familie auf eigene Kosten auf. Steuerlich unkompliziert, kommunikativ stark.
  • Reiner Selbstzahler-Anteil: Mitarbeitende zahlen Familienprämien selbst, profitieren aber vom Gruppenvertrag mit besseren Konditionen als bei einer individuellen Police.

Öffnungsfenster nicht verpassen

Für die Aufnahme von Familienangehörigen gilt typischerweise ein Öffnungsfenster von 3, 6 oder 12 Monaten nach Vertragsbeginn des Mitarbeitenden. Innerhalb des Fensters keine Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf greifen die normalen Einzelversicherungs-Regeln — mit Prüfung, möglichen Risikozuschlägen oder Ausschlüssen.

Sonderregel für Neugeborene

Neugeborene können in fast allen Tarifen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden — unabhängig davon, wie lange die Familie bereits versichert ist. Der Schutz beginnt oft rückwirkend zum Tag der Geburt.

Welche Angehörige einschließbar sind

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner — fast immer
  • Nichteheliche Lebenspartner — bei vielen Tarifen, mit Nachweis häuslicher Lebensgemeinschaft
  • Kinder bis 18 (in Ausbildung bis 25) — fast immer
  • Stief- und Pflegekinder — je nach Tarif, meist gleichgestellt wenn im Haushalt lebend

Steuerliche Konsequenz

Wenn der Arbeitgeber Prämien für Familienangehörige übernimmt, zählen diese in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze des Mitarbeitenden mit ein. Ein 40-Euro-Mitarbeiter-Anteil plus 20-Euro-Partner-Anteil ergibt 60 Euro Gesamt-Sachbezug — entweder als Selbstzahler-Modell für die Familie, oder mit Pauschalversteuerung.

Verwandte Begriffe

Müssen Mitarbeitende eine Gesundheitsprüfung absolvieren?
Nein, in den meisten modernen bKV-Gruppenverträgen entfällt die Gesundheitsprüfung vollständig. Auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen werden ohne Prüfung aufgenommen. Voraussetzung ist die Mindestteilnehmerquote des Versicherers und die Arbeitgeberfinanzierung. In wenigen Fällen — sehr kleinen Gruppen, nachträglichen Beitritten oder Familienangehörigen außerhalb des Öffnungsfensters — kann eine vereinfachte Prüfung gelten.
Was passiert mit der bKV beim Jobwechsel?
Mitarbeitende können ihre bKV beim Ausscheiden in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Einzelvertrag beim gleichen Versicherer überführen. Die Anwartschaften bleiben erhalten, die Prämie zahlt dann der Mitarbeitende selbst. Die Frist für diese Überleitung liegt typischerweise bei 2 bis 6 Monaten nach Vertragsende.
Was zahlt die bKV bei Zahnersatz?
Die bKV erstattet Zahnersatz — Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen — typischerweise vollständig im Rahmen des jährlichen Gesundheitsbudgets oder über einen separaten Zahn-Baustein. Übliche Jahresbudgets liegen bei 300 bis 1.200 Euro. Manche Tarife haben gestaffelte Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren oder kurze Wartezeiten für größere Zahnbehandlungen.