Können Familienangehörige in der bKV mitversichert werden?
Die Familienversicherung ist einer der emotional wirksamsten Bausteine moderner bKV-Tarife. Sie erlaubt die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern unter dem gleichen Vertrag — oft ohne Gesundheitsprüfung und mit Gruppenkonditionen.
Drei Finanzierungsmodelle
- Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber trägt die Prämien für Familienangehörige. Kommunikativ stärkster Benefit, höchste Kosten.
- Mischmodell (am verbreitetsten): Arbeitgeber zahlt den Mitarbeiter-Anteil, der Mitarbeitende stockt für Familie auf eigene Kosten auf. Steuerlich unkompliziert, kommunikativ stark.
- Reiner Selbstzahler-Anteil: Mitarbeitende zahlen Familienprämien selbst, profitieren aber vom Gruppenvertrag mit besseren Konditionen als bei einer individuellen Police.
Öffnungsfenster nicht verpassen
Für die Aufnahme von Familienangehörigen gilt typischerweise ein Öffnungsfenster von 3, 6 oder 12 Monaten nach Vertragsbeginn des Mitarbeitenden. Innerhalb des Fensters keine Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf greifen die normalen Einzelversicherungs-Regeln — mit Prüfung, möglichen Risikozuschlägen oder Ausschlüssen.
Sonderregel für Neugeborene
Neugeborene können in fast allen Tarifen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden — unabhängig davon, wie lange die Familie bereits versichert ist. Der Schutz beginnt oft rückwirkend zum Tag der Geburt.
Welche Angehörige einschließbar sind
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner — fast immer
- Nichteheliche Lebenspartner — bei vielen Tarifen, mit Nachweis häuslicher Lebensgemeinschaft
- Kinder bis 18 (in Ausbildung bis 25) — fast immer
- Stief- und Pflegekinder — je nach Tarif, meist gleichgestellt wenn im Haushalt lebend
Steuerliche Konsequenz
Wenn der Arbeitgeber Prämien für Familienangehörige übernimmt, zählen diese in die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze des Mitarbeitenden mit ein. Ein 40-Euro-Mitarbeiter-Anteil plus 20-Euro-Partner-Anteil ergibt 60 Euro Gesamt-Sachbezug — entweder als Selbstzahler-Modell für die Familie, oder mit Pauschalversteuerung.
Weitere Fragen aus dem bKV FAQ
Bereit, den Unterschied zu machen?
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen persönlich kennenzulernen. Wenn Sie das Formular ausfüllen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
