Wie reichen Mitarbeitende Rechnungen bei der bKV ein?

Die Rechnungseinreichung ist der einzige operative Vorgang, mit dem Mitarbeitende ihre bKV regelmäßig nutzen. Sie läuft direkt zwischen Mitarbeitendem und Versicherer, ohne dass der Arbeitgeber eingebunden ist — das ist datenschutzrechtlich entscheidend.

Drei typische Einreichungswege

App-basiert (Standard bei modernen Versicherern): Mitarbeitende fotografieren die Rechnung mit dem Handy, die App führt durch wenige Felder, der Antrag ist in unter zwei Minuten verschickt. Erstattung typischerweise innerhalb von 5 bis 10 Werktagen aufs Konto.

Web-Portal: Login über den Mitgliederbereich des Versicherers, Upload der Rechnung als PDF oder Bild. Etwas länger als die App, aber für Personen, die ungern mit dem Handy arbeiten, oft die bevorzugte Variante.

Papier per Post: Klassischer Weg über ein Formular und beigelegte Originalbelege. Bei modernen Versicherern stark rückläufig, aber noch überall möglich. Bearbeitungszeit liegt häufig bei 2 bis 3 Wochen, weil zusätzlich Postlaufzeit anfällt.

Was auf der Rechnung stehen muss

  • Name und Geburtsdatum des Patienten oder der Patientin
  • Datum der Behandlung
  • Behandelnde Person mit Anschrift und Qualifikation
  • Diagnose oder Behandlungsgrund
  • Einzelne Leistungen mit Gebührenziffern
  • Gesamtbetrag, Mehrwertsteuer separat ausgewiesen

Wie schnell die Erstattung kommt

Bei App-basierten Einreichungen sind 5 bis 10 Werktage Standard, bei Web-Portal-Einreichungen 7 bis 14 Tage, bei Papier 2 bis 4 Wochen. Erstattet wird per Überweisung auf das vom Mitarbeitenden hinterlegte Konto.

Was der Arbeitgeber sieht (nämlich nichts)

Der Arbeitgeber erhält zu keinem Zeitpunkt Informationen über eingereichte Rechnungen, Diagnosen oder genutzte Leistungen einzelner Mitarbeitender. Die einzigen Daten, die zurück zum Arbeitgeber fließen, sind aggregierte und anonymisierte Nutzungsstatistiken — etwa der Anteil der Belegschaft, die in einem Jahr mindestens eine Leistung eingereicht hat.

Verwandte Begriffe

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden von der bKV erstattet?
Die bKV erstattet meist erweiterte Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des GKV-Katalogs — etwa jährliche umfassende Checkups, Krebsfrüherkennung unter den GKV-Altersgrenzen, HPV-Tests, IGeL-Leistungen, Reiseimpfungen und moderne bildgebende Verfahren. Eine Liste der erstattungsfähigen Leistungen findet sich in den jeweiligen Tarifbedingungen.
Was zahlt die bKV bei Zahnersatz?
Die bKV erstattet Zahnersatz — Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen — typischerweise vollständig im Rahmen des jährlichen Gesundheitsbudgets oder über einen separaten Zahn-Baustein. Übliche Jahresbudgets liegen bei 300 bis 1.200 Euro. Manche Tarife haben gestaffelte Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren oder kurze Wartezeiten für größere Zahnbehandlungen.
Wie schnell ist eine bKV einsatzbereit?
Von der Entscheidung bis zum aktiven Versicherungsschutz dauert es typischerweise 2 bis 4 Wochen. Mitarbeitende können Leistungen oft schon ab dem ersten Versicherungstag abrufen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Komplexere Konstellationen (mehrere Tarifgruppen, Betriebsrat-Abstimmung) können den Prozess auf 6 bis 8 Wochen verlängern.