Was zahlt die bKV bei Zahnersatz?
Zahnersatz ist einer der finanziell stärksten Anwendungsfälle einer bKV. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung — alles darüber hinaus zahlt der Patient selbst. Die bKV schließt genau diese Lücke.
Was unter Zahnersatz fällt
- Kronen, Brücken und Inlays
- Implantate inklusive nachfolgender Versorgung
- Teil- und Vollprothesen
- Wurzel- und Parodontalbehandlungen (oft in derselben Kategorie abgedeckt)
Erstattungsmodelle in bKV-Tarifen
Budgettarife: Zahnersatz wird aus dem jährlichen Gesundheitsbudget bezahlt, oft ohne spezielle Deckelung. Ein 900-Euro-Budget kann vollständig für eine Implantatbehandlung verwendet werden.
Bausteintarife mit Zahn-Baustein: Separater Leistungsbereich mit eigenem Budget oder prozentualer Erstattung (typisch 80 Prozent der Restkosten nach GKV). Häufig gestaffelt: 50 Prozent im ersten, 70 Prozent im zweiten, 90 Prozent ab dem dritten Vertragsjahr.
Premium-Tarife: Vollständige Erstattung ohne Jahres-Deckelung, manchmal mit Gesamt-Obergrenze in den ersten 24 Monaten (etwa 3.000 Euro).
Wartezeit-Sonderfall
Während moderne bKV-Tarife meist komplett wartezeitfrei sind, ist Zahnersatz die häufigste Ausnahme. Aus Anti-Selektions-Gründen behalten manche Tarife für teurere Zahnbehandlungen über 500 Euro eine Wartezeit von 8 Monaten bei — oder staffeln die Budgets in den ersten Vertragsjahren. Vor Tarifabschluss lohnt sich ein gezielter Blick in die Bedingungen.
Strategie für teure Behandlungen
Bei Implantaten oder größeren Sanierungen, die sich über 6 bis 12 Monate erstrecken, lohnt es sich, die Behandlungsphasen über zwei Abrechnungsjahre zu verteilen — etwa erste Rechnung im Dezember, zweite im Januar. So lassen sich zwei Jahresbudgets nutzen.
Weitere Fragen aus dem bKV FAQ
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