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Ist die bKV steuerfrei?

Die steuerliche Behandlung der bKV ist einer ihrer stärksten wirtschaftlichen Hebel. Sie folgt zwei klar definierten Wegen, abhängig von der Prämienhöhe.

Weg 1: Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Prämien bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem bleiben vollständig steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Es handelt sich um einen echten Sachbezug (der Mitarbeitende kann sich die Prämie nicht in Geld auszahlen lassen), und der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Beide Bedingungen sind in standardmäßigen bKV-Konstruktionen automatisch erfüllt.

Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Außerdem zählen alle Sachbezüge eines Monats zusammen, also auch Benefit-Karten, Tankgutscheine oder Essensgutscheine.

Weg 2: Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Bei Tarifen über 50 Euro Monatsprämie kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen. Wichtig: Die Pauschalierung betrifft nur die Lohnsteuer. Der geldwerte Vorteil bleibt für eigene Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Vollständige Nettoneutralität für Mitarbeitende entsteht erst, wenn der Arbeitgeber zusätzlich die Sozialabgaben trägt.

Rechenbeispiel: Ein 60-Euro-Tarif kostet über die Pauschalversteuerung jährlich rund 950 Euro Arbeitgeberkosten (720 Euro Prämie plus rund 230 Euro Pauschalsteuer), zuzüglich etwaiger Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil. Eine Gehaltserhöhung mit vergleichbarem Nettoeffekt kostet den Arbeitgeber je nach Konstellation deutlich mehr.

Sozialversicherung

Anders als bei der Sachbezugsfreigrenze sind pauschalversteuerte bKV-Prämien für eigene Arbeitnehmer in der Regel nicht automatisch sozialversicherungsfrei — der geldwerte Vorteil zählt grundsätzlich zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Die konkrete Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab und sollte im Einzelfall mit der Lohnabrechnung oder einem Steuerberater geklärt werden. Der verlässlich steuer- und sozialabgabenfreie Weg bleibt die Sachbezugsfreigrenze bis 50 Euro.

Für den Mitarbeitenden in der Steuererklärung

bKV-Prämien tauchen weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Steuererklärung des Mitarbeitenden auf. Die Erstattungen, die er oder sie aus der bKV erhält, sind ebenfalls steuerfrei — weder als Einkommen noch als Sonderausgaben relevant.

Weitere bKV Fragen

Was kostet eine bKV pro Mitarbeiter?
bKV-Tarife liegen typischerweise zwischen 10 und 50 Euro monatlich pro Mitarbeitendem. Tarife unter 50 Euro bleiben steuerfrei (Sachbezugsgrenze), höhere Tarife können pauschal mit 30 Prozent versteuert werden. Premium-Tarife mit erweiterten Bausteinen kosten 60 bis 100 Euro pro Monat.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Zusatzversicherungsbaustein für gesetzlich versicherte Mitarbeitende. Sie deckt Leistungen ab, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt erstattet — etwa Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder erweiterte Vorsorge. Bis 50 Euro pro Monat ist sie steuer- und sozialabgabenfrei.