Ist die bKV steuerfrei?

Die steuerliche Behandlung der bKV ist einer ihrer stärksten wirtschaftlichen Hebel. Sie folgt zwei klar definierten Wegen, abhängig von der Prämienhöhe.

Weg 1: Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Prämien bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem bleiben vollständig steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Es handelt sich um einen echten Sachbezug (der Mitarbeitende kann sich die Prämie nicht in Geld auszahlen lassen), und der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Beide Bedingungen sind in standardmäßigen bKV-Konstruktionen automatisch erfüllt.

Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Außerdem zählen alle Sachbezüge eines Monats zusammen, also auch Benefit-Karten, Tankgutscheine oder Essensgutscheine.

Weg 2: Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Bei Tarifen über 50 Euro Monatsprämie kann der Arbeitgeber die Prämie pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Der Mitarbeitende erhält die Leistung dann nettoneutral — keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben. Die Steuerlast trägt der Arbeitgeber zusätzlich zur Prämie.

Rechenbeispiel: Ein 60-Euro-Tarif kostet über Pauschalversteuerung jährlich rund 950 Euro Arbeitgeberkosten (720 Euro Prämie plus 230 Euro Pauschalsteuer). Im Vergleich: Eine Gehaltserhöhung mit gleichem Nettoeffekt würde etwa 1.500 Euro Arbeitgeberkosten bedeuten.

Sozialversicherung

Pauschalversteuerte bKV-Prämien sind in den meisten Konstellationen sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV). Damit entfällt die volle Sozialabgabenpflicht von etwa 40 Prozent, die bei einer regulären Lohnauszahlung anfallen würde — ein zusätzlicher Effizienzgewinn.

Für den Mitarbeitenden in der Steuererklärung

bKV-Prämien tauchen weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Steuererklärung des Mitarbeitenden auf. Die Erstattungen, die er oder sie aus der bKV erhält, sind ebenfalls steuerfrei — weder als Einkommen noch als Sonderausgaben relevant.

Verwandte Begriffe

Was kostet eine bKV pro Mitarbeiter?
bKV-Tarife liegen typischerweise zwischen 10 und 50 Euro monatlich pro Mitarbeitendem. Tarife unter 50 Euro bleiben steuerfrei (Sachbezugsgrenze), höhere Tarife können pauschal mit 30 Prozent versteuert werden. Premium-Tarife mit erweiterten Bausteinen kosten 60 bis 100 Euro pro Monat.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Zusatzversicherungsbaustein für gesetzlich versicherte Mitarbeitende. Sie deckt Leistungen ab, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt erstattet — etwa Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder erweiterte Vorsorge. Bis 50 Euro pro Monat ist sie steuer- und sozialabgabenfrei.