Was kostet eine bKV pro Mitarbeiter?

Die Prämie einer bKV hängt von drei Faktoren ab: dem gewählten Tarif, dem Leistungsbudget und der Demografie der Belegschaft. Eine pauschale Aussage „die bKV kostet X Euro“ ist nicht möglich, aber es gibt klare Prämienbereiche, in die die meisten Marktangebote fallen.

Prämienbereiche im Überblick

  • Basistarife (10–25 Euro/Monat): 300–500 Euro Jahresbudget, Fokus auf Zahnvorsorge und Sehhilfen. Bleiben unter der Sachbezugsfreigrenze und damit steuerfrei.
  • Mittlere Tarife (25–50 Euro/Monat): 500–900 Euro Jahresbudget, mit Heilpraktiker, Osteopathie und erweiterten Vorsorgen. Ebenfalls innerhalb der Steuerfreiheit nutzbar.
  • Premium-Tarife (50–100 Euro/Monat): 900–1.500 Euro Jahresbudget, oft mit Krankenhaus-Bausteinen (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) oder Auslandsschutz. Erfordern Pauschalversteuerung.

Was die Prämie konkret beeinflusst

Demografie spielt eine kleinere Rolle als oft angenommen — Gruppentarife mischen Risiken über die gesamte Belegschaft. Stärker wirken: Mindestteilnehmerzahl (größere Pools senken Prämien), Obligatorium versus Freiwilligkeit (verpflichtende Tarife sind günstiger), und Leistungsumfang.

Wirtschaftliche Einordnung

Ein 50-Euro-Tarif kostet den Arbeitgeber 600 Euro brutto pro Mitarbeitendem und Jahr — nach Steuerersparnis netto rund 400 Euro. Im Vergleich: Eine Gehaltserhöhung mit gleichem Nettoeffekt für den Mitarbeitenden würde etwa 1.200 bis 1.400 Euro jeweiliger Arbeitgeberkosten bedeuten. Die bKV ist damit rund zwei- bis dreimal effizienter als ein klassischer Gehältsboost.

Was nicht im Prämienbild steht

Die genannten Prämien sind Listpreise. In der Verhandlung mit Versicherern sind je nach Konstellation Rabatte zwischen 5 und 20 Prozent realistisch — besonders bei größeren Belegschaften, Mehrjahresverträgen oder klar definierten Pflichttarifen. Eine professionelle Tarifanalyse rechnet sich daher fast immer.

Verwandte Begriffe

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Zusatzversicherungsbaustein für gesetzlich versicherte Mitarbeitende. Sie deckt Leistungen ab, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt erstattet — etwa Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder erweiterte Vorsorge. Bis 50 Euro pro Monat ist sie steuer- und sozialabgabenfrei.
Ist die bKV steuerfrei?
Bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter ist die bKV steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bei höheren Prämien kann der Arbeitgeber pauschal mit 30 Prozent versteuern (§ 37b EStG) — die Leistung bleibt für den Mitarbeitenden trotzdem nettoneutral.
Lohnt sich eine bKV für kleine Unternehmen?
Ja. bKV ist bereits ab 3 Mitarbeitenden möglich und gerade für kleine Unternehmen ein wirksamer Recruiting-Vorteil. Die steuerliche Effizienz (Faktor 2 bis 3 gegenüber Gehaltserhöhung), der minimale Verwaltungsaufwand und die nachweisbare Bindungswirkung machen sie auch für KMU attraktiv.