Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Die betriebliche Krankenversicherung — kurz bKV — ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Baustein der privaten Krankenzusatzversicherung. Sie verschafft gesetzlich versicherten Mitarbeitenden Zugang zu Leistungen auf Privatpatientenniveau, ohne dass die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Krankenkasse berührt wird. Beide Systeme laufen parallel: Die GKV bleibt unverändert, die bKV ergänzt sie gezielt dort, wo die Regelversorgung Lücken lässt.
Wie der Vertrag aufgebaut ist
Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab und meldet seine Mitarbeitenden zur Teilnahme an. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Personen sind die Mitarbeitenden. In modernen Tarifen entfallen sowohl Gesundheitsprüfungen als auch Wartezeiten — vom ersten Versicherungstag an können Mitarbeitende Leistungen abrufen.
Welche Leistungen typischerweise abgedeckt sind
Die meisten Tarife sind als Budgettarife strukturiert: Mitarbeitende erhalten ein jährliches Gesundheitsbudget zwischen 300 und 1.200 Euro, das sie flexibel einsetzen können. Häufige Leistungsbereiche:
- Zahnbehandlungen, Zahnreinigung, Zahnersatz
- Brillen, Kontaktlinsen, Augenlaser-Behandlungen
- Heilpraktiker-Leistungen nach Gebührenverzeichnis
- Osteopathie und manuelle Therapie
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des GKV-Katalogs
- Reise- und IGeL-Impfungen
- Facharzt-Schnellterminservices
Steuerliche Behandlung in Kurzform
Bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeitendem bleibt die bKV steuer- und sozialabgabenfrei. Liegt die Prämie höher — etwa bei 600- oder 900-Euro-Jahresbudgets — kann der Arbeitgeber pauschal mit 30 Prozent versteuern. Die Leistung bleibt für Mitarbeitende in beiden Fällen nettoneutral.
Abgrenzung zur PKV
Eine bKV ist keine private Krankenvollversicherung. Mitarbeitende bleiben Mitglied ihrer gesetzlichen Krankenkasse — die bKV läuft als Ergänzung obendrauf. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen können Mitarbeitende den Schutz in aller Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Einzelvertrag überführen.
