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Beitragsbefreiung

Eine bKV läuft nicht immer in ruhigem Fahrwasser. Mitarbeitende fallen länger aus, gehen in Elternzeit, nehmen ein Sabbatical oder pflegen Angehörige. Die Beitragsbefreiung regelt, was in diesen Phasen mit dem Versicherungsschutz und mit der Beitragspflicht geschieht.

Das Grundprinzip

Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, die Beitragspflicht entfällt für einen definierten Zeitraum. Die Mitarbeitenden können ihre Leistungen also weiter nutzen, ohne dass der Arbeitgeber in dieser Zeit zahlt.

Das klingt nach einem Detail, hat aber zwei sehr praktische Wirkungen: Der Arbeitgeber muss in Ausfallphasen nicht über eine Abmeldung nachdenken, und der Mitarbeitende verliert den Schutz nicht in einer Situation, in der er ihn häufig besonders braucht.

Typische Auslöser

  • Arbeitsunfähigkeit: häufig ab der siebten Woche, also nach Ende der Entgeltfortzahlung
  • Elternzeit: mit tariflich festgelegter Höchstdauer
  • Freistellung und unbezahlter Urlaub
  • Familienpflegezeit
  • Sabbatical, soweit der Tarif es vorsieht

Welche dieser Anlässe abgedeckt sind, ab wann die Befreiung greift und wie lange sie läuft, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif erheblich. Manche Tarife decken nur Arbeitsunfähigkeit ab, andere das gesamte Spektrum.

Zwei Modelle

Versicherer setzen die Befreiung unterschiedlich um:

  • Als eingeschlossene Tarifleistung: Die Befreiung ist Teil des Tarifs, der Beitrag entsprechend kalkuliert.
  • Als zubuchbare Option: Die Befreiung kostet einen Aufschlag und kann beim Abschluss gewählt werden.

Ob sich der Aufschlag lohnt, hängt von der Belegschaftsstruktur ab. In einem Betrieb mit hoher Elternzeitquote oder in Branchen mit überdurchschnittlichen Langzeitausfällen rechnet er sich schneller als in einer kleinen, stabilen Belegschaft.

Was ohne Beitragsbefreiung passiert

Ohne diese Option läuft die Beitragspflicht weiter, auch wenn kein Entgelt fließt. Der Arbeitgeber steht dann vor drei Optionen: weiterzahlen, den Mitarbeitenden für die Dauer abmelden oder eine Einzelfallregelung treffen.

Die Abmeldung ist der unangenehmste Weg, weil bei der Wiederanmeldung je nach Tarif Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung aufleben können — und weil sie ausgerechnet Mitarbeitende in schwierigen Lebenslagen trifft.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

  • Welche Anlässe sind abgedeckt — nur Arbeitsunfähigkeit oder auch Elternzeit, Pflege und Freistellung?
  • Ab wann greift die Befreiung, und wie lange läuft sie je Anlass?
  • Ist sie eingeschlossen oder kostet sie einen Aufschlag?
  • Was gilt bei Wiederaufnahme — nahtloser Anschluss oder erneute Anmeldung?

Fazit

Die Beitragsbefreiung ist eine der Optionen, die im Normalbetrieb unsichtbar bleiben und genau dann zählen, wenn es darauf ankommt. Sie gehört beim Tarifvergleich geprüft — nicht wegen der Beitragsersparnis, sondern weil sie verhindert, dass ausgerechnet in Ausfallphasen über Abmeldungen entschieden werden muss.

Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki

Kollektivvertrag
Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
Portabilität
Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, den bKV-Schutz beim Ausscheiden aus dem Unternehmen privat fortzuführen — häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber zu Einzelvertragskonditionen. Das Recht ist meist an eine Frist nach dem Ausscheiden gebunden.
Fehlzeiten
Krankheitsbedingt ausgefallene Arbeitstage. In Kosten übersetzt über die fortlaufenden Personalkosten je Arbeitstag; als Ausfallquote das Verhältnis von Fehltagen zu Arbeitstagen.
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