Portabilität
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt? Die Antwort darauf heißt Portabilität — die Möglichkeit, den Schutz privat fortzuführen, statt ihn ersatzlos zu verlieren.
Warum das überhaupt eine Frage ist
Die bKV läuft über einen Kollektivvertrag des Arbeitgebers. Endet das Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch die Zugehörigkeit zu diesem Vertrag. Ohne Fortführungsmöglichkeit stünden Ausscheidende vor dem Problem, sich neu privat versichern zu müssen — dann allerdings mit Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und dem inzwischen höheren Eintrittsalter.
Genau hier setzt die Portabilität an: Sie erlaubt den Wechsel in einen Einzelvertrag beim selben Versicherer, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Was sich beim Wechsel ändert
- Der Beitrag: Statt der Gruppenkonditionen gelten Einzelvertragskonditionen — der Beitrag steigt in aller Regel spürbar.
- Die Kalkulation: Bei Uni-Age-Tarifen entfällt der altersunabhängige Beitrag, das tatsächliche Alter wird maßgeblich.
- Der Zahler: Ab dem Wechsel zahlt der ehemalige Mitarbeitende selbst.
- Der Leistungsumfang: Häufig vergleichbar, aber nicht zwingend identisch.
Die Fristen sind der kritische Punkt
Das Fortführungsrecht ist meist an eine Frist gebunden — der Antrag muss innerhalb weniger Wochen oder Monate nach dem Ausscheiden gestellt werden. Wer die Frist versäumt, verliert das Recht endgültig, auch wenn er später bereit wäre, den höheren Beitrag zu zahlen.
Praktisch heißt das: Die Information über die Fortführungsmöglichkeit gehört in den Offboarding-Prozess, nicht in eine Fußnote der Versorgungsordnung. Der Zeitpunkt, an dem jemand das Unternehmen verlässt, ist selten der, an dem er sich mit Versicherungsfristen befasst.
Angerechnete Vorversicherungszeiten
Ein oft übersehener Vorteil: Die im Gruppenvertrag verbrachte Zeit wird in der Regel auf Wartezeiten und Staffeln des Einzelvertrags angerechnet. Wer zwei Jahre versichert war, hat die üblichen Wartezeiten damit hinter sich und kann nahtlos weiter Leistungen abrufen.
Der andere Fall: Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber
Hat der neue Arbeitgeber ebenfalls eine bKV, stellt sich die Frage der privaten Fortführung oft gar nicht — der Mitarbeitende wird schlicht in den neuen Kollektivvertrag aufgenommen, wieder zu Gruppenkonditionen und in aller Regel ohne Gesundheitsprüfung.
Worauf beim Vergleich zu achten ist
- Besteht ein Fortführungsrecht — und gilt es ohne erneute Gesundheitsprüfung?
- Wie lang ist die Antragsfrist nach dem Ausscheiden?
- Werden Vorversicherungszeiten angerechnet?
- Wie stark steigt der Beitrag im Einzelvertrag, insbesondere bei älteren Mitarbeitenden?
- Gilt das Recht auch für mitversicherte Familienangehörige?
Fazit
Portabilität ist das Merkmal, das aus einem befristeten Benefit eine dauerhafte Absicherung machen kann. Für Arbeitgeber ist sie ein Argument in der Kommunikation — die bKV endet nicht zwangsläufig mit dem Arbeitsverhältnis. Damit das trifft, muss die Fortführung aber im Offboarding tatsächlich angesprochen werden, bevor die Frist abläuft.
Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki
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