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Portabilität

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Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt? Die Antwort darauf heißt Portabilität — die Möglichkeit, den Schutz privat fortzuführen, statt ihn ersatzlos zu verlieren.

Warum das überhaupt eine Frage ist

Die bKV läuft über einen Kollektivvertrag des Arbeitgebers. Endet das Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch die Zugehörigkeit zu diesem Vertrag. Ohne Fortführungsmöglichkeit stünden Ausscheidende vor dem Problem, sich neu privat versichern zu müssen — dann allerdings mit Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und dem inzwischen höheren Eintrittsalter.

Genau hier setzt die Portabilität an: Sie erlaubt den Wechsel in einen Einzelvertrag beim selben Versicherer, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was sich beim Wechsel ändert

  • Der Beitrag: Statt der Gruppenkonditionen gelten Einzelvertragskonditionen — der Beitrag steigt in aller Regel spürbar.
  • Die Kalkulation: Bei Uni-Age-Tarifen entfällt der altersunabhängige Beitrag, das tatsächliche Alter wird maßgeblich.
  • Der Zahler: Ab dem Wechsel zahlt der ehemalige Mitarbeitende selbst.
  • Der Leistungsumfang: Häufig vergleichbar, aber nicht zwingend identisch.

Die Fristen sind der kritische Punkt

Das Fortführungsrecht ist meist an eine Frist gebunden — der Antrag muss innerhalb weniger Wochen oder Monate nach dem Ausscheiden gestellt werden, häufig innerhalb von zwei bis sechs Monaten. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen. Wer die Frist versäumt, verliert das Recht endgültig, auch wenn er später bereit wäre, den höheren Beitrag zu zahlen.

Praktisch heißt das: Die Information über die Fortführungsmöglichkeit gehört in den Offboarding-Prozess, nicht in eine Fußnote der Versorgungsordnung. Der Zeitpunkt, an dem jemand das Unternehmen verlässt, ist selten der, an dem er sich mit Versicherungsfristen befasst.

So läuft die Fortführung beim Arbeitgeberwechsel ab

Die Überleitung geschieht nicht automatisch, der ausscheidende Mitarbeitende muss sie aktiv beantragen. Der typische Ablauf:

  1. Das Arbeitsverhältnis endet, der Arbeitgeber meldet den Austritt an den Versicherer.
  2. Der Versicherer schickt ein Angebot für den Einzelvertrag mit dem neuen Beitrag.
  3. Der Mitarbeitende entscheidet innerhalb der Frist: annehmen, ablehnen oder eine andere Leistungsstufe wählen.
  4. Der Einzelvertrag schließt ohne Lücke an den Gruppenvertrag an.

Der Beitrag im Einzelvertrag liegt in aller Regel deutlich über dem Gruppenbeitrag, oft um den Faktor 1,5 bis 3. Für Mitarbeitende mit Vorerkrankungen ist die Fortführung trotzdem häufig die einzige realistische Möglichkeit, den Schutz zu behalten, weil ein neuer Einzelvertrag eine Gesundheitsprüfung voraussetzen würde.

Angerechnete Vorversicherungszeiten

Ein oft übersehener Vorteil: Die im Gruppenvertrag verbrachte Zeit wird in der Regel auf Wartezeiten und Staffeln des Einzelvertrags angerechnet. Wer zwei Jahre versichert war, hat die üblichen Wartezeiten damit hinter sich und kann nahtlos weiter Leistungen abrufen.

Der andere Fall: Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber mit bKV

Hat der neue Arbeitgeber ebenfalls eine bKV, stellt sich die Frage der privaten Fortführung oft gar nicht — der Mitarbeitende wird schlicht in den neuen Kollektivvertrag aufgenommen, wieder zu Gruppenkonditionen und in aller Regel ohne Gesundheitsprüfung.

Wer den übergeleiteten Einzelvertrag bereits abgeschlossen hat, hat je nach Versicherer drei Möglichkeiten: ihn kündigen, wenn die neue bKV denselben Bedarf abdeckt; ihn als Anwartschaft ruhen lassen, sofern der Tarif das vorsieht, um ihn später wieder aufleben zu lassen; oder ihn parallel weiterführen, wenn ein höherer Absicherungsbedarf besteht. Welche Option sinnvoll ist, hängt von der eigenen Situation und den Tarifbedingungen ab.

Beim Renteneintritt

Auch mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Zugehörigkeit zum Gruppenvertrag. Die Fortführung im Einzelvertrag folgt denselben Regeln wie beim Arbeitgeberwechsel. Gerade für ältere Mitarbeitende mit Vorerkrankungen ist sie wertvoll, weil ein neuer Vertrag in diesem Alter kaum ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen ist.

Was Arbeitgeber kommunizieren sollten

Viele Mitarbeitende vermuten, die bKV verfalle beim Arbeitgeberwechsel. Wer die Fortführung klar erklärt, nimmt diesen Einwand und stärkt die bKV in Recruiting und Bindung. Bewährt hat sich ein einseitiges Merkblatt zur Überleitung mit Frist, Ablauf und Ansprechpartner, das HR im Offboarding standardmäßig mitgibt.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

  • Besteht ein Fortführungsrecht — und gilt es ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  • Wie lang ist die Antragsfrist nach dem Ausscheiden?
  • Werden Vorversicherungszeiten angerechnet?
  • Wie stark steigt der Beitrag im Einzelvertrag, insbesondere bei älteren Mitarbeitenden?
  • Gilt das Recht auch für mitversicherte Familienangehörige?

Fazit

Portabilität ist das Merkmal, das aus einem befristeten Benefit eine dauerhafte Absicherung machen kann. Für Arbeitgeber ist sie ein Argument in der Kommunikation — die bKV endet nicht zwangsläufig mit dem Arbeitsverhältnis. Damit das trifft, muss die Fortführung aber im Offboarding tatsächlich angesprochen werden, bevor die Frist abläuft.

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