DiGA
DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendungen — geprüfte Apps und webbasierte Programme, die bei der Behandlung bestimmter Erkrankungen unterstützen und ärztlich verordnet werden können. Sie sind der jüngste Leistungsbereich in bKV-Tarifen und entsprechend uneinheitlich geregelt.
Was eine DiGA ist
Anders als allgemeine Gesundheits- und Fitness-Apps durchlaufen DiGA ein formales Prüfverfahren und sind in einem amtlichen Verzeichnis gelistet. Typische Anwendungsfelder sind Rückenbeschwerden, Tinnitus, Schlafstörungen, Angst- und depressive Störungen sowie chronische Erkrankungen wie Diabetes.
Die Anwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung, sondern ergänzt sie — meist mit strukturierten Übungsprogrammen, Verlaufsdokumentation oder therapeutischen Modulen.
Wie die bKV damit umgeht
Die Regelungen unterscheiden sich stark:
- Als eigener Leistungsbaustein mit separatem Jahreshöchstbetrag
- Aus dem Gesundheitsbudget, ohne eigene Begrenzung
- Gar nicht, vor allem bei älteren Tarifgenerationen
Weil die gesetzliche Krankenversicherung DiGA unter bestimmten Voraussetzungen bereits übernimmt, liegt der Mehrwert der bKV häufig dort, wo die Erstattung über die gesetzlichen Grenzen hinausgeht — etwa bei Anwendungen ohne Verordnung oder bei längerer Nutzungsdauer.
Warum der Baustein an Bedeutung gewinnt
Zwei Gründe: Der Zugang ist niedrigschwellig, und die Anwendungsfelder decken häufig genau die Themen ab, die in Belegschaften am meisten Fehlzeiten verursachen — Rücken und psychische Belastung.
Damit ist DiGA einer der wenigen Leistungsbausteine, bei dem sich ein Bezug zu Fehlzeiten plausibel herstellen lässt. Behaupten sollte man einen messbaren Effekt allerdings nicht, ohne ihn im eigenen Betrieb belegt zu haben.
Worauf beim Vergleich zu achten ist
- Sind DiGA überhaupt erstattungsfähig?
- Gilt ein eigener Jahreshöchstbetrag oder läuft die Erstattung gegen das Budget?
- Ist eine ärztliche Verordnung erforderlich?
- Sind nur gelistete Anwendungen erstattungsfähig oder auch weitere Programme?
Fazit
DiGA sind ein junger und noch uneinheitlich geregelter Baustein. Für Belegschaften mit hoher Bildschirmarbeit oder psychischer Belastung können sie ein sinnvoller Zusatz sein — als Auswahlkriterium stehen sie aber hinter Budget, Erstattungssätzen und den etablierten Serviceleistungen zurück.
Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki
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