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GKV-Vorleistung

Manche bKV-Tarife setzen voraus, dass zunächst die gesetzliche Krankenversicherung ihren Anteil leistet, bevor die bKV erstattet. Diese Anforderung heißt GKV-Vorleistung — und sie verändert die Rechnung deutlicher, als der Begriff vermuten lässt.

Wie die Abrechnung mit Vorleistung läuft

Bei einer Zahnersatzbehandlung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Verlangt der bKV-Tarif Vorleistung, wird dieser Zuschuss zuerst abgerechnet, und die bKV erstattet auf den verbleibenden Restbetrag — nach Maßgabe ihres Erstattungssatzes.

Praktisch heißt das für die Mitarbeitenden: Sie reichen zuerst bei der gesetzlichen Kasse ein, warten deren Abrechnung ab und geben diese anschließend zusammen mit der Rechnung bei der bKV ein. Ein zusätzlicher Schritt, der Zeit kostet.

Tarife ohne Vorleistungspflicht

Verzichtet ein Tarif auf die Vorleistung, kann direkt bei der bKV eingereicht werden. Häufig nehmen Versicherer dann einen pauschalen Abzug vor, der den typischen GKV-Anteil abbildet.

Das ist der praktisch wichtigere Fall für die Nutzungsquote: Ein Schritt weniger im Erstattungsweg macht in der Wahrnehmung mehr aus als ein paar Prozentpunkte Erstattungssatz. Wer eine bKV einführt, um spürbare Entlastung zu schaffen, sollte diesen Punkt nicht übersehen.

Der Sonderfall privat versicherter Mitarbeitender

Bei privat krankenversicherten Mitarbeitenden gibt es keinen GKV-Anteil. Wie der Tarif damit umgeht, unterscheidet sich:

  • Manche Tarife rechnen wie bei gesetzlich Versicherten und ziehen einen pauschalen Betrag ab.
  • Andere stellen auf die tatsächliche Leistung der privaten Krankenversicherung ab.
  • Wieder andere schließen bestimmte Leistungen für privat Versicherte aus.

Bei gemischten Belegschaften gehört dieser Punkt vor der Tarifentscheidung geklärt — sonst entstehen Unterschiede in der Erstattung, die intern schwer zu erklären sind.

Wo die Vorleistung typischerweise greift

  • Zahnersatz: der häufigste Fall, weil die gesetzliche Kasse hier einen definierten Festzuschuss leistet
  • Zahnbehandlung je nach Tarif
  • Hilfsmittel, soweit die gesetzliche Kasse beteiligt ist

Bei Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nicht übernimmt — etwa Heilpraktiker, viele Vorsorgeuntersuchungen oder Sehhilfen für Erwachsene — spielt die Vorleistung keine Rolle.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

  • Verlangt der Tarif Vorleistung, und wenn ja, für welche Leistungsbereiche?
  • Wie hoch ist der pauschale Abzug bei Tarifen ohne Vorleistungspflicht?
  • Wie ist der Umgang mit privat Versicherten geregelt?
  • Wie viele Schritte braucht der Erstattungsweg tatsächlich — und lässt er sich über eine App abbilden?

Fazit

Die GKV-Vorleistung ist kein Detail der Leistungshöhe, sondern eine Frage des Erstattungswegs. Sie entscheidet darüber, wie viele Schritte zwischen Rechnung und Erstattung liegen — und damit darüber, wie viele Mitarbeitende diesen Weg tatsächlich zu Ende gehen.

Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki

Erstattungssatz
Der Erstattungssatz gibt an, welchen prozentualen Anteil einer Rechnung der Tarif übernimmt — bei Zahnersatz und Sehhilfen häufig 70, 75, 90 oder 100 Prozent. Er wirkt zusätzlich zu Budget und Sublimits und wird beim Tarifvergleich am häufigsten übersehen.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel ist eine zeitlich gestaffelte Begrenzung der Erstattung für Zahnleistungen: Der erstattungsfähige Höchstbetrag steigt über die ersten Vertragsjahre schrittweise an. Viele bKV-Gruppentarife verzichten darauf oder halten die Staffel kürzer als Einzelverträge.
Sublimit
Ein Sublimit ist eine Betragsgrenze innerhalb eines Tarifs, die die Erstattung für einen einzelnen Leistungsbereich begrenzt — auch dann, wenn das Gesamtbudget noch nicht ausgeschöpft ist. Sublimits sind der häufigste Grund dafür, dass zwei Tarife mit gleichem Budget unterschiedlich viel leisten.
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