Wer eine betriebliche Krankenversicherung abschließt, bindet sich als Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit an den Versicherer. Wie lange, regelt die Mindestvertragslaufzeit in den Versicherungsbedingungen des Gruppenvertrags.
Was die Mindestvertragslaufzeit regelt
Versicherungsnehmer der bKV ist der Arbeitgeber. Er schließt mit dem Versicherer einen Gruppenvertrag, in dem die Mitarbeitenden versichert sind. Die Mindestvertragslaufzeit legt fest, wann der Arbeitgeber diesen Vertrag frühestens ordentlich kündigen kann. Für die Mitarbeitenden selbst gilt sie nicht: Sie sind versicherte Personen und können den Vertrag nicht kündigen.
Wie lange Versicherer binden
Nach den Versicherungsbedingungen, die uns vorliegen, sind zwei Versicherungsjahre die Regel. Einige Versicherer schließen den Vertrag nur für ein Jahr, andere nennen gar keine Mindestlaufzeit und regeln nur die Kündigungsfrist. Die Angabe für einen bestimmten Versicherer steht jeweils auf seiner Versicherungsseite.
Wichtig ist, was mit einem „Versicherungsjahr“ gemeint ist. Bei vielen Versicherern entspricht es dem Kalenderjahr, und das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember des Beginnjahres. Zwei Versicherungsjahre bedeuten dann je nach Beginn eine Bindung von 13 bis 24 Monaten.
Was nach Ablauf gilt
- Verlängerung: Meist verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr.
- Kündigungsfrist: Üblich sind drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, häufig also bis 30. September für eine Kündigung zum Jahresende.
- Beitragsanpassung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, kann der Versicherungsnehmer nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Was bei einer Kündigung mit den Mitarbeitenden passiert
Endet der Gruppenvertrag, endet auch der Versicherungsschutz der Mitarbeitenden. Ob sie ihn privat weiterführen können, hängt vom Versicherer ab: Manche bieten eine Fortführung ohne neue Gesundheitsprüfung an, andere gar keine. Das gehört deshalb vor einem Wechsel geklärt, ebenso die Anpassung der Versorgungsordnung.
Worauf beim Vergleich zu achten ist
- Wie lang ist die Mindestlaufzeit — ein oder zwei Versicherungsjahre?
- Wann endet das erste Versicherungsjahr — am 31. Dezember oder ein Jahr nach Beginn?
- Wie lang ist die Kündigungsfrist und zu welchem Termin?
- Weicht der Gruppenvertrag ab? Einige Versicherer lassen ausdrücklich andere Vereinbarungen im Gruppenvertrag zu.
Fazit
Die Mindestvertragslaufzeit ist in der bKV überschaubar: In der Regel bindet sich ein Arbeitgeber für höchstens zwei Jahre. Wer den Start plant, sollte aber wissen, ob das erste Versicherungsjahr schon am 31. Dezember endet — davon hängt ab, wann ein Wechsel frühestens möglich ist. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.