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Mindestkopfzahl

Die Mindestkopfzahl ist eines der ersten Kriterien, das die Auswahl möglicher Versicherer eingrenzt — und häufig der Grund, warum ein Wunschtarif für ein Unternehmen gar nicht in Frage kommt.

Warum Versicherer eine Mindestzahl verlangen

Die günstigen Konditionen der bKV beruhen darauf, dass der Versicherer nicht das Risiko der einzelnen Person kalkuliert, sondern das einer Gruppe. Diese Rechnung geht nur auf, wenn die Gruppe groß genug und in ihrer Zusammensetzung nicht selektiert ist.

Bei zu kleinen Gruppen würde ein einzelner Leistungsfall die Kalkulation kippen. Deshalb verlangen Versicherer entweder eine Mindestzahl an Versicherten oder gleichen das Risiko über andere Wege aus — etwa über eine Gesundheitsprüfung, die den Hauptvorteil der bKV wieder aufhebt.

Wie stark sich die Anforderungen unterscheiden

Die Spannbreite im Markt ist erheblich. Manche Versicherer setzen bereits bei sehr kleinen Gruppen an, andere verlangen zweistellige Teilnehmerzahlen. Zusätzlich gibt es zwei Varianten der Anforderung:

  • Absolute Mindestzahl: eine feste Zahl versicherter Personen
  • Mindestquote: ein Anteil der Belegschaft, etwa bei freiwilliger Teilnahme

Bei arbeitgeberfinanzierten Modellen mit obligatorischer Teilnahme ist die Anforderung meist leichter zu erfüllen als bei freiwilligen oder eigenfinanzierten Modellen — dort meldet sich erfahrungsgemäß nur ein Teil der Belegschaft an, und zwar überproportional die mit erwartbarem Leistungsbedarf.

Was bei Unterschreiten passiert

Wird die Mindestkopfzahl nicht erreicht, stehen drei Wege offen:

  • Anderer Versicherer mit niedrigerer Anforderung — der naheliegendste Weg, weil die Spannbreite groß ist
  • Gesundheitsprüfung akzeptieren — dann ist der Zugang möglich, aber nicht mehr für alle Mitarbeitenden gesichert
  • Teilnehmerkreis erweitern, etwa durch Einbeziehung weiterer Gesellschaften einer Gruppe

Was nicht funktioniert: die Gruppe kleinzuhalten und trotzdem Gruppenkonditionen zu erwarten. Das Zuschussmodell, das dann oft als Ausweg gewählt wird, führt steuerlich zu Barlohn und kostet die gesamte Begünstigung.

Wachsende und schrumpfende Belegschaften

Die Mindestkopfzahl ist keine einmalige Hürde beim Abschluss. Sinkt die Zahl der Versicherten deutlich unter die vereinbarte Grenze, können Versicherer Anpassungen verlangen. Bei Unternehmen mit stark schwankender Belegschaft gehört dieser Punkt vor Vertragsschluss geklärt.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

  • Wie hoch ist die Mindestkopfzahl — absolut oder als Quote?
  • Gilt sie dauerhaft oder nur beim Abschluss?
  • Was passiert bei Unterschreiten im laufenden Vertrag?
  • Lassen sich mehrere Gesellschaften einer Gruppe zusammenfassen?

Fazit

Die Mindestkopfzahl entscheidet darüber, welche Versicherer überhaupt in die engere Auswahl kommen — und sie sollte deshalb am Anfang des Auswahlprozesses stehen, nicht am Ende. Weil die Anforderungen im Markt weit auseinanderliegen, ist sie für kleinere Unternehmen selten ein Ausschlusskriterium, sondern vor allem eine Frage der richtigen Anbieterauswahl.

Verwandte Begriffe aus dem bKV Wiki

Kollektivvertrag
Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
Uni-Age-Kalkulation
Bei der Uni-Age-Kalkulation ist der Beitrag für alle versicherten Personen gleich hoch, unabhängig vom Eintrittsalter. Der Versicherer kalkuliert über die Altersstruktur der gesamten Gruppe — das vereinfacht Budgetplanung und Verwaltung erheblich und ist in der bKV weit verbreitet.
Barlohn
Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
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