Kollektivvertrag
Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
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Die Mindestkopfzahl ist eines der ersten Kriterien, das die Auswahl möglicher Versicherer eingrenzt — und häufig der Grund, warum ein Wunschtarif für ein Unternehmen gar nicht in Frage kommt.
Die günstigen Konditionen der bKV beruhen darauf, dass der Versicherer nicht das Risiko der einzelnen Person kalkuliert, sondern das einer Gruppe. Diese Rechnung geht nur auf, wenn die Gruppe groß genug und in ihrer Zusammensetzung nicht selektiert ist.
Bei zu kleinen Gruppen würde ein einzelner Leistungsfall die Kalkulation kippen. Deshalb verlangen Versicherer entweder eine Mindestzahl an Versicherten oder gleichen das Risiko über andere Wege aus — etwa über eine Gesundheitsprüfung, die den Hauptvorteil der bKV wieder aufhebt.
Die Spannbreite im Markt ist erheblich. Manche Versicherer setzen bereits bei sehr kleinen Gruppen an, andere verlangen zweistellige Teilnehmerzahlen. Zusätzlich gibt es zwei Varianten der Anforderung:
Bei arbeitgeberfinanzierten Modellen mit obligatorischer Teilnahme ist die Anforderung meist leichter zu erfüllen als bei freiwilligen oder eigenfinanzierten Modellen — dort meldet sich erfahrungsgemäß nur ein Teil der Belegschaft an, und zwar überproportional die mit erwartbarem Leistungsbedarf.
Wird die Mindestkopfzahl nicht erreicht, stehen drei Wege offen:
Was nicht funktioniert: die Gruppe kleinzuhalten und trotzdem Gruppenkonditionen zu erwarten. Das Zuschussmodell, das dann oft als Ausweg gewählt wird, führt steuerlich zu Barlohn und kostet die gesamte Begünstigung.
Die Mindestkopfzahl ist keine einmalige Hürde beim Abschluss. Sinkt die Zahl der Versicherten deutlich unter die vereinbarte Grenze, können Versicherer Anpassungen verlangen. Bei Unternehmen mit stark schwankender Belegschaft gehört dieser Punkt vor Vertragsschluss geklärt.
Die Mindestkopfzahl entscheidet darüber, welche Versicherer überhaupt in die engere Auswahl kommen — und sie sollte deshalb am Anfang des Auswahlprozesses stehen, nicht am Ende. Weil die Anforderungen im Markt weit auseinanderliegen, ist sie für kleinere Unternehmen selten ein Ausschlusskriterium, sondern vor allem eine Frage der richtigen Anbieterauswahl.
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Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
Bei der Uni-Age-Kalkulation ist der Beitrag für alle versicherten Personen gleich hoch, unabhängig vom Eintrittsalter. Der Versicherer kalkuliert über die Altersstruktur der gesamten Gruppe — das vereinfacht Budgetplanung und Verwaltung erheblich und ist in der bKV weit verbreitet.
Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Das Wichtigste in Kürze Viele Tarife setzen eine Mindestanzahl an Beschäftigten voraus — üblich sind drei, fünf oder zehn, einzelne Tarife gelten ab einer Person. Verbreitet sind Jahresbudgets von 300 bis 1.500 Euro je Mitarbeitendem; der Monatsbeitrag steigt entsprechend. Bei Tarifen mit Beitragsbefreiung entfällt der Beitrag für länger arbeitsunfähige Mitarbeitende, während der Schutz bestehen bleibt. Die Auswahl ist eine Vorfilterung, keine Empfehlung und keine Beratung. Vier Fragen, dann sehen Sie die Tarife aus unserem Portfolio, die zu Ihren Kriterien passen.
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