Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt die bKV als Sachbezug und ist bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei.
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bKV FAQ
Möglich ja, aber ein Zuschuss zu einer selbst abgeschlossenen Police gilt als Barlohn und ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Zahlen können Sie einen solchen Zuschuss selbstverständlich — nur ist er steuerlich etwas anderes, als die meisten erwarten.
Für die Behandlung als Sachbezug muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen. Fließt das Geld stattdessen an die Mitarbeitenden, die ihre Police selbst abgeschlossen haben, liegt eine Geldzahlung vor — also Barlohn. Der Betrag ist dann voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, und die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Daran ändert auch die Zweckbindung nichts. Ob der Zuschuss ausdrücklich für die Versicherung bestimmt ist und ob der Mitarbeitende die Verwendung nachweist, spielt für die Einordnung keine Rolle.
Dieser Punkt kostet in der Praxis am meisten Geld. Wer die Konstruktion einmal als Zuschussmodell aufgesetzt hat, kann die Begünstigung für die Vergangenheit nicht mehr herstellen — auch nicht durch eine spätere Umstellung. Die Prüfung gehört deshalb an den Anfang der Einführung, nicht in die erste Lohnabrechnung.
Er führt über einen Kollektivvertrag: Der Arbeitgeber schließt ihn mit dem Versicherer ab, die Mitarbeitenden werden über ihn versichert. Das erfüllt nicht nur die Voraussetzung für den Sachbezug, sondern bringt zusätzlich:
Wer bereits Zuschüsse zahlt und umstellen möchte, sollte den Zeitpunkt und die Behandlung der Altfälle mit der Lohnbuchhaltung abstimmen — insbesondere, was mit bestehenden Einzelpolicen geschieht.
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Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt die bKV als Sachbezug und ist bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei.
Arbeitslohn in Geldform, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die 50-Euro-Freigrenze greift nicht.
Arbeitslohn in Form einer Sachleistung statt in Geld. Nur als Sachlohn ist die bKV steuerlich begünstigt.
Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer, über den die Mitarbeitenden zu Gruppenkonditionen versichert werden.
Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.
Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.
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