Müssen Mitarbeitende eine Gesundheitsprüfung absolvieren?
In klassischen privaten Krankenzusatzversicherungen ist die Gesundheitsprüfung Standard — der Versicherer fragt Vorerkrankungen und Behandlungen ab und entscheidet auf Basis dieser Angaben über Annahme, Risikozuschlag oder Ausschluss. In modernen bKV-Gruppenverträgen entfällt diese Prüfung in fast allen Fällen.
Warum die bKV ohne Gesundheitsprüfung auskommt
Der Versicherer kalkuliert nicht das Einzelrisiko jedes Mitarbeitenden, sondern das kollektive Risiko der gesamten Belegschaft. Durch die Mindestteilnehmerquote und die Gruppenkalkulation gleichen sich junge gesunde und ältere oder vorerkrankte Mitarbeitende statistisch aus — individuelle Selektion ist nicht nötig.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- Mindestteilnehmerquote des Versicherers (typisch 3 bis 20 Mitarbeitende)
- Überwiegende oder vollständige Arbeitgeberfinanzierung
- Beitritt innerhalb des definierten Öffnungsfensters bei Einführung oder Betriebseintritt
Wann doch eine Prüfung verlangt wird
In wenigen Konstellationen kommt eine — meist vereinfachte — Gesundheitsprüfung doch zum Einsatz:
- Sehr kleine Gruppen (oft unter 10 Mitarbeitenden) bei manchen Versicherern
- Familienangehörige nach Ablauf des Öffnungsfensters
- Beitritt nach Ablauf des individuellen Onboarding-Fensters
- Sehr hohe Tarife mit Jahresbudgets über 2.000 Euro bei einzelnen Anbietern
Datenschutz
Wichtig: Selbst wenn eine vereinfachte Gesundheitserklärung verlangt wird, gelangen die Antworten ausschließlich zum Versicherer — nicht zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erhält zu keinem Zeitpunkt Informationen über Diagnosen, Vorerkrankungen oder eingereichte Leistungen einzelner Mitarbeitender.
Wer besonders profitiert
Für Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen, psychischen Diagnosen oder vergangenen schweren Behandlungen ist die bKV oft die einzige realistische Möglichkeit, Zugang zu privaten Gesundheitsleistungen zu erhalten — in der individuellen PKV-Zusatzversicherung würden sie häufig abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen belegt.
