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bKV FAQ

Muss die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG beantragt werden?

Nein. Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist ohne Antrag sofort einsetzbar, mit einem festen Satz von rund 30 Prozent und bis zu 10.000 Euro je Kopf.

Nein. Die Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG setzt kein Antragsverfahren beim Finanzamt voraus. Der Arbeitgeber kann sie auch unterjährig und kurzfristig einsetzen, etwa wenn die bKV zum nächsten Quartal starten soll oder ein anderer Benefit die 50-Euro-Freigrenze unerwartet ausschöpft.

Der Satz ist fest: 30 Prozent der Zuwendung zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer, bis höchstens 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr. Anders als bei § 40 Abs. 1 EStG bleibt der Beitrag sozialversicherungspflichtig, auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite.

Wie sich die Belastung zusammensetzt, für wen die Variante passt und was in der Lohnabrechnung zu beachten ist, erklärt der Wiki-Beitrag § 37b EStG. Alle vier Varianten im Vergleich zeigt die Seite bKV versteuern.

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  • § 37b EStG (Pauschalversteuerung)

    Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.

  • § 40 Abs. 1 EStG (Pauschalierung)

    Pauschale Versteuerung zu einem individuell berechneten Durchschnittssatz, antragspflichtig, begrenzt auf 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr.

  • 50-Euro-Freigrenze

    Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.

  • bKV-Steuerrechner

    Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.

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