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bKV FAQ

Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt sich § 40 Abs. 1 EStG?

Erfahrungsgemäß ab etwa 20 Mitarbeitenden. Die Variante ist zusätzlich sozialversicherungsfrei und damit meist die günstigste Pauschalvariante.

Erfahrungsgemäß ab etwa 20 Mitarbeitenden. Der Aufwand ist weitgehend fix: Der Durchschnittssatz muss beim Finanzamt beantragt und jährlich neu ermittelt werden, ob 15 oder 150 Personen versichert sind. Die Ersparnis wächst dagegen mit jeder versicherten Person, weil der nach § 40 Abs. 1 EStG pauschalierte Beitrag sozialversicherungsfrei ist — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil entfallen.

Zwei Grenzen bleiben: höchstens 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr, also rund 83 Euro Monatsbeitrag, und nur für eigene Arbeitnehmende. Voraussetzung ist außerdem, dass der Beitrag als sonstiger Bezug abgerechnet wird. Wie günstig die Variante im eigenen Betrieb ausfällt, hängt am Durchschnittssatz und damit an der Gehaltsstruktur.

Antrag, Voraussetzungen und den Vergleich mit § 37b EStG erklärt der Wiki-Beitrag § 40 Abs. 1 EStG. Die Kosten der Varianten lassen sich im bKV-Steuerrechner vergleichen.

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  • § 40 Abs. 1 EStG (Pauschalierung)

    Pauschale Versteuerung zu einem individuell berechneten Durchschnittssatz, antragspflichtig, begrenzt auf 1.000 Euro je Arbeitnehmendem und Jahr.

  • § 37b EStG (Pauschalversteuerung)

    Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit rund 30 Prozent durch den Arbeitgeber, ohne Antrag einsetzbar, bis 10.000 Euro je Empfangendem und Jahr.

  • 50-Euro-Freigrenze

    Monatliche Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Freigrenze, kein Freibetrag.

  • bKV-ROI-Rechner

    Das Wichtigste in Kürze Der ROI ergibt sich aus der angenommenen Einsparung abzüglich der Arbeitgeberkosten der bKV, geteilt durch diese Kosten. Die Einsparung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Rückgang der Fluktuationskosten und dem Rückgang der Fehlzeitenkosten. Beide Rückgänge sind Annahmen, die Sie selbst setzen — sie sind keine zugesicherte Wirkung der bKV. Der Break-even in Monaten ergibt sich aus den bKV-Jahreskosten geteilt durch ein Zwölftel der angenommenen Jahreseinsparung. Der Rechner stellt die Kosten einer bKV den Einsparungen gegenüber, die weniger Fluktuation und weniger Fehltage bedeuten würden — mit Annahmen, die Sie selbst setzen.

  • bKV-Steuerrechner

    Das Wichtigste in Kürze Bis 50 Euro im Monat bleibt der bKV-Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Freigrenze gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Oberhalb der Grenze kommen die Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent, die Pauschalierung nach § 40 EStG mit genehmigtem Durchschnittssteuersatz oder die individuelle Besteuerung in Betracht. Der Rechner stellt die Arbeitgeberkosten der bKV denen einer Gehaltserhöhung gegenüber, die beim Mitarbeitenden denselben Netto-Wert liefert. Wählen Sie ein Budget oder einen konkreten Tarif aus unserem Portfolio und vergleichen Sie direkt mit einer Gehaltserhöhung bei gleichem Arbeitgeberaufwand.

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