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Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze um wenige Euro überschritten wird?

Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist der teuerste Irrtum in der bKV-Besteuerung.

Freigrenze statt Freibetrag

Bei einem Freibetrag bliebe der Anteil bis 50 Euro begünstigt, und nur der darüber liegende Teil wäre steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze fällt die Begünstigung vollständig weg, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird.

  • Bei 49 Euro Monatsbeitrag: steuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitgeberkosten 49 Euro
  • Bei 51 Euro Monatsbeitrag: versteuert werden nicht 1 Euro, sondern 51 Euro — zuzüglich Sozialversicherung auf den gesamten Betrag

Zwei Euro mehr Beitrag erzeugen also einen Kostensprung, der ein Vielfaches dieser zwei Euro beträgt.

Die vier Varianten oberhalb der Grenze

  • § 37b EStG: pauschal rund 30 Prozent, ohne Antrag sofort einsetzbar, aber weiterhin sozialversicherungspflichtig
  • § 40 Abs. 1 EStG: individueller Durchschnittssatz, antragspflichtig, dafür zusätzlich sozialversicherungsfrei
  • Nettolohnversteuerung: der Arbeitgeber übernimmt Steuer und beide Sozialversicherungsanteile
  • Geldwerter Vorteil wie Gehalt: Mitarbeitende tragen Steuer und eigenen Anteil selbst

Zwei Stolperfallen

Erstens können auch andere Sachbezüge die Grenze ausschöpfen, sodass die bKV selbst bei niedrigem Beitrag kippt.

Zweitens kann eine Beitragsanpassung des Versicherers einen Tarif, der bei 47 Euro startete, nachträglich über die Grenze schieben. Beides gehört regelmäßig geprüft, nicht nur bei Vertragsabschluss.

Weitere Fragen aus dem bKV FAQ

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt die bKV als Sachbezug und ist bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zählt ein Tankgutschein gegen die bKV-Freigrenze?
Ja. Die 50 Euro gelten für die Summe aller Sachbezüge eines Monats, nicht für die bKV allein.
Muss die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG beantragt werden?
Nein. Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist ohne Antrag sofort einsetzbar, mit einem festen Satz von rund 30 Prozent und bis zu 10.000 Euro je Kopf.
Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt sich § 40 Abs. 1 EStG?
Erfahrungsgemäß ab etwa 20 Mitarbeitenden. Die Variante ist zusätzlich sozialversicherungsfrei und damit meist die günstigste Pauschalvariante.
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