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Zählt ein Tankgutschein gegen die bKV-Freigrenze?

Ja — und dieser Punkt führt regelmäßig zu ungeplanten Steuerpflichten. Die 50 Euro gelten für die Summe aller Sachbezüge eines Mitarbeitenden in einem Monat, nicht für jede Leistung einzeln.

Was mitgerechnet wird

  • Sachbezugskarten und Guthabenkarten
  • Tankgutscheine und zweckgebundene Gutscheine
  • Warengutscheine und vergleichbare Sachleistungen
  • Jobticket, soweit es nicht eigenständig steuerbefreit ist

Ein Rechenbeispiel

Ein Unternehmen führt eine bKV mit 40 Euro Monatsbeitrag ein und gibt parallel eine Sachbezugskarte mit 50 Euro aus. Die Summe beträgt 90 Euro — die Grenze ist überschritten, und zwar für beide Leistungen. Damit werden 90 Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig, obwohl jede Leistung für sich unterhalb der Grenze läge.

Was daraus folgt

Die Bestandsaufnahme der laufenden Benefits gehört vor die Tarifentscheidung, nicht danach. Wer erst nach Vertragsschluss feststellt, dass ein bestehender Benefit die Grenze bereits ausschöpft, hat nur noch die Wahl zwischen Versteuerung und Abschmelzen der anderen Leistung.

Bewusst zuordnen

Laufen mehrere Leistungen nebeneinander, lohnt eine bewusste Zuordnung: Entweder wird der kleinere geldwerte Vorteil pauschal versteuert und die Freigrenze bleibt der bKV vorbehalten, oder umgekehrt. Welche Variante günstiger ist, hängt an Beitragshöhe, Mitarbeiterzahl und dem in Frage kommenden Versteuerungsmodell — der Vergleich gehört gerechnet, nicht geschätzt.

Nicht alles zählt mit

Einzelne Leistungen sind eigenständig steuerbefreit und belasten die Freigrenze nicht. Welche das im konkreten Fall sind, gehört mit der Lohnbuchhaltung geklärt — davon hängt ab, wie viel Spielraum unterhalb der 50 Euro tatsächlich bleibt.

Weitere Fragen aus dem bKV FAQ

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt die bKV als Sachbezug und ist bis 50 Euro im Monat je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei.
Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze um wenige Euro überschritten wird?
Dann ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
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